Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Kaskade, Warmwasser, Förderung und WEG

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 21. October 2026 14 Min. Lesezeit
Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: Kaskade, Warmwasser, Förderung und WEG

Im Einfamilienhaus entscheidet eine Familie über die neue Heizung. Im Mehrfamilienhaus sitzen mehr Menschen am Tisch: Mieter, die warmes Wasser und bezahlbare Nebenkosten erwarten, Miteigentümer mit unterschiedlichen Budgets, eine Hausverwaltung, die Beschlüsse vorbereiten muss. Dazu kommen technische Fragen, die es im Einfamilienhaus so nicht gibt. Reicht ein Gerät oder braucht es mehrere? Wie bleibt das Trinkwasser hygienisch, wenn viele Wohnungen an einem Speicher hängen? Und was wird aus den Gas-Etagenheizungen in den einzelnen Wohnungen?

Dieser Ratgeber sortiert die Planung einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus: zentrale oder dezentrale Lösung, Kaskade, Warmwasser und Legionellen, Förderung mit Basis- und Zusatzantrag, Beschluss in der Eigentümergemeinschaft und die Umlage auf Mieter. Grundlage sind das KfW-Merkblatt 458 vom September 2026, das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen, die Trinkwasserverordnung, das Wohnungseigentumsgesetz und das BGB im Wortlaut. Was eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus kostet, steht in unserem Ratgeber Wärmepumpe Kosten. Hier geht es um Planung und Organisation.

Auf den Punkt

  • Zentral oder dezentral: Meist versorgt eine zentrale Wärmepumpe, oft als Kaskade aus mehreren Geräten, das ganze Haus. Gas-Etagenheizungen lassen sich dabei auf eine zentrale Heizung umstellen, das ist ausdrücklich förderfähig.
  • Warmwasser ist der kritische Punkt: Bei vermieteten Häusern mit großen Speichern oder langen Leitungen schreibt die Trinkwasserverordnung regelmäßige Legionellen-Untersuchungen vor. Frischwasser- oder Wohnungsstationen sind eine Alternative zum großen Speicher.
  • Förderung je Wohneinheit: Die förderfähigen Kosten steigen mit der Zahl der Wohnungen, auf 28.000 Euro für die erste und je 15.000 Euro für die zweite bis sechste. Boni für Selbstnutzer gibt es per Zusatzantrag.
  • Beschluss vor Auftrag: In der Eigentümergemeinschaft braucht es einen Beschluss, und die Kostenverteilung richtet sich nach den Mehrheiten.
  • Vermieter dürfen nach Einbau einer geförderten Heizung die Jahresmiete um 10 Prozent der Kosten abzüglich Förderung erhöhen, höchstens um 0,50 Euro je Quadratmeter im Monat innerhalb von sechs Jahren.

Was im Mehrfamilienhaus anders ist

Die Technik der Wärmepumpe ist im Mehrfamilienhaus dieselbe wie im Einfamilienhaus. Anders sind die Rahmenbedingungen:

  • Leistung: Ein Mehrfamilienhaus braucht mehr Heizleistung als ein Einfamilienhaus. Das führt oft zu mehreren Geräten statt einem großen.
  • Warmwasser: Viele Wohnungen ziehen gleichzeitig warmes Wasser, morgens und abends besonders stark. Und größere Anlagen unterliegen strengeren Hygieneregeln.
  • Bestand: In vielen älteren Häusern hat jede Wohnung ihre eigene Gastherme, die sogenannte Etagenheizung. Eine Wärmepumpe pro Wohnung ist selten praktikabel, eine zentrale Lösung erfordert neue Leitungen.
  • Entscheidung und Abrechnung: Eigentümergemeinschaften müssen beschließen, Vermieter müssen die Umlage auf die Miete rechtssicher machen, und am Ende muss die Heizkostenabrechnung stimmen.
  • Platz und Schall: Mehrere Außengeräte auf einem engen Grundstück brauchen Platz und eine Schallplanung, die alle Nachbarn berücksichtigt. Hinweise geben die Ratgeber Außengerät aufstellen und Wärmepumpe Lautstärke.

Zentrale oder dezentrale Wärmepumpe?

Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die sich auch kombinieren lassen:

Zentrale Wärmepumpe (eine Anlage fürs Haus) Dezentrale Lösung (je Wohnung)
Aufbau ein Gerät oder eine Kaskade, zentraler Speicher, Verteilung über Steigleitungen eigene Wärmepumpe je Wohnung, je nach Bauart mit eigenem Außengerät
Warmwasser zentraler Speicher oder Frischwasser- bzw. Wohnungsstationen je Wohnung, kleinere Speicher
Umbauaufwand im Bestand mit Etagenheizungen höher, weil neue Leitungen zu den Wohnungen nötig sind geringer bei der Verteilung, aber viele Geräte und Außeneinheiten
Wartung und Betrieb ein Ansprechpartner, eine Anlage viele Einzelgeräte
Abrechnung Heizkostenabrechnung über Zähler je Wohnung jede Wohnung zahlt ihren eigenen Strom

Welche Lösung passt, hängt vom Gebäude ab, und die Entscheidung trifft der Fachplaner. Für die Förderung ist wichtig: Das KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen nennt die Umstellung von Einzel- bzw. Etagenheizungen auf eine zentrale Heizung ausdrücklich als förderfähig. Ebenso förderfähig ist die Umstellung von dezentraler auf eine zentrale, heizungsintegrierte Warmwasserbereitung. Gas-Etagenheizungen sind außerdem ein Sonderfall beim Klimageschwindigkeitsbonus: Laut KfW-Merkblatt 458 gibt es ihn für deren Austausch unabhängig von ihrem Alter, für selbstnutzende Eigentümer und ihre Wohnung.

Was ist eine Wärmepumpen-Kaskade?

Bei einer Kaskade arbeiten mehrere Wärmepumpen zusammen und werden von einer gemeinsamen Regelung gesteuert. Braucht das Haus wenig Wärme, etwa in der Übergangszeit, läuft nur ein Gerät. An kalten Tagen schalten weitere zu. Das hat drei Vorteile: Die Geräte arbeiten häufiger in einem günstigen Leistungsbereich, die Leistung lässt sich mit Standardgeräten erreichen, und fällt ein Gerät aus, liefern die übrigen weiter Wärme.

Ein Beispiel aus unserem Sortiment ist die Viessmann Vitocal 250-A. Ihre Regelung unterstützt laut Produktbeschreibung eine Kaskadenschaltung für bis zu fünf Wärmepumpen. Die Geräte erreichen eine Vorlauftemperatur von bis zu 70 Grad bei minus 10 Grad Außentemperatur, arbeiten mit dem natürlichen Kältemittel R290 und können eine Zirkulationspumpe für das Warmwasser ansteuern. Ein Hinweis aus derselben Produktbeschreibung ist für Häuser mit Photovoltaik wichtig: Das Viessmann Energy Management, das den Eigenverbrauch von Solarstrom optimiert, ist in Verbindung mit Wärmepumpenkaskaden nicht verfügbar. Wer PV-Strom gezielt nutzen will, sollte das mit dem Planer klären.

Nicht verwechseln: Im Zusammenhang mit Wärmepumpentarifen taucht der Begriff Kaskadenschaltung auch für zwei hintereinander geschaltete Stromzähler auf. Das ist ein Messkonzept und hat mit der Gerätekaskade nichts zu tun. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpen-Stromtarif.

Heizlast, Vorlauftemperatur und hydraulischer Abgleich

Wie im Einfamilienhaus beginnt die Planung mit der Heizlast des Gebäudes nach DIN EN 12831. Daraus ergibt sich die nötige Leistung, und die entscheidet über die Zahl der Geräte. Warum die Heizlast wichtiger ist als die Wohnfläche, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Leistung.

Danach folgt die Frage nach der Vorlauftemperatur. In unsanierten Mehrfamilienhäusern mit klassischen Heizkörpern kann sie höher liegen als im modernen Einfamilienhaus. Hersteller tragen dem mit Geräten für höhere Temperaturen Rechnung. Bosch etwa schreibt, die Compress 6800i AW eigne sich mit Vorlauftemperaturen von bis zu 75 Grad auch für sanierte Ein- und Mehrfamilienhäuser. Ob einzelne Heizkörper größer werden müssen, klären die Ratgeber Wärmepumpe und Heizkörper und Hochtemperatur-Wärmepumpe.

Im Mehrfamilienhaus besonders wichtig ist der hydraulische Abgleich. Die KfW verlangt für den Heizungstausch eine Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems. Für den Bereich der Heizungsoptimierung stellt das Infoblatt klar, dass ein Abgleich nur für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung nicht ausreicht. Wie der Abgleich funktioniert, steht im Ratgeber hydraulischer Abgleich.

Warmwasser und Legionellen im Mehrfamilienhaus

Beim Warmwasser unterscheidet sich das Mehrfamilienhaus am deutlichsten vom Einfamilienhaus, und zwar rechtlich. Nach § 31 der Trinkwasserverordnung muss der Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen, wenn alle diese Bedingungen zutreffen:

  • Das Trinkwasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben. Als gewerblich gilt nach § 2 der Verordnung ausdrücklich auch die Bereitstellung im Rahmen einer Vermietung.
  • Es gibt einen Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt, oder in mindestens einer Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Zapfstelle stehen mehr als 3 Liter, ohne Zirkulationsleitung gerechnet.
  • Es gibt Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird.
  • Das Gebäude ist kein Ein- oder Zweifamilienhaus.

Bei vermieteten Gebäuden ist die Untersuchung dann mindestens alle drei Jahre fällig. Bei einer neu in Betrieb genommenen Anlage muss die erste Untersuchung drei bis zwölf Monate nach der Inbetriebnahme stattfinden.

Für die Wärmepumpe hat das praktische Folgen. Hohe Speichertemperaturen zum Schutz vor Legionellen kosten Effizienz, denn je höher die Temperatur, desto mehr Strom braucht die Wärmepumpe. Welche Temperaturen nötig sind und wann es 60 Grad sein müssen, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe und Warmwasser. Eine verbreitete Lösung sind Frischwasser- oder Wohnungsstationen: Statt eines großen Trinkwasserspeichers wird Heizungswasser gespeichert, und das Trinkwasser wird erst bei Bedarf über einen Wärmetauscher erwärmt, zentral oder direkt in der Wohnung. Beides ist laut KfW-Infoblatt förderfähig. Die richtige Speichergröße und den Unterschied zwischen Trinkwasser- und Pufferspeicher erklären die Ratgeber Warmwasserspeicher und Pufferspeicher.

Förderung im Mehrfamilienhaus: Basisantrag und Zusatzantrag

Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) gilt auch für Mehrfamilienhäuser. Antragsberechtigt sind laut Merkblatt private Eigentümer bestehender Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem im Grundbuch eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

Wie viel Kosten gefördert werden

Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten wächst mit der Zahl der Wohneinheiten:

Wohneinheit förderfähige Kosten höchstens
1. Wohneinheit 28.000 Euro (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro)
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 Euro
ab 7. Wohneinheit je 8.000 Euro

Bei einem Haus mit sechs Wohnungen ergibt das höchstens 28.000 + 5 × 15.000 = 103.000 Euro förderfähige Kosten. Die Grundförderung von 30 Prozent darauf beträgt bis zu 30.900 Euro. Der Höchstbetrag verteilt sich laut Merkblatt zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten. Betrifft eine Maßnahme nicht alle Wohnungen, etwa bei einer einzelnen Etagenheizung, gilt nur der anteilige Höchstbetrag.

Basisantrag und Zusatzanträge

Im Mehrfamilienhaus und in der Eigentümergemeinschaft läuft die Förderung zweistufig. Der Basisantrag umfasst die Grundförderung für das Gebäude. In einer Eigentümergemeinschaft stellt ihn die Verwaltung, oder, wenn keine bestellt ist, ein bevollmächtigter Eigentümer. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich für ihre eigene Wohnung einen Zusatzantrag stellen und damit den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus beantragen. Der Zusatzantrag muss spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung gestellt werden. Beide Boni gibt es je Wohneinheit nur einmal.

Für vermietete Wohnungen bleibt es also in der Regel bei der Grundförderung. Die Boni hängen an der Selbstnutzung. Die Grundregel für den Vertrag gilt auch hier: Vor dem Antrag darf kein Vertrag ohne Bedingung zur Förderzusage geschlossen und nicht mit dem Bau begonnen werden. Alle Bausteine im Detail stehen im Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026.

Ein Detail für Verwaltungen: Laut KfW-Infoblatt können die zusätzlichen Kosten der WEG-Verwaltung für die Beschlussfassung, die Antragstellung und die Abwicklung einer Förderzusage als Umfeldmaßnahme berücksichtigt werden. Das ist keine Fördermittelberatung, maßgeblich sind die Unterlagen der KfW.

Die Eigentümergemeinschaft: vom Beschluss zur Kostenverteilung

Die zentrale Heizung gehört in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Ihr Austausch wird deshalb in der Eigentümerversammlung beschlossen. Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwischen der ordnungsmäßigen Erhaltung und baulichen Veränderungen, die darüber hinausgehen. Ob der Wechsel von Gas auf Wärmepumpe im konkreten Fall als Erhaltung oder als bauliche Veränderung gilt, hängt vom Einzelfall ab. Diese Frage sollte die Verwaltung, im Zweifel mit rechtlicher Beratung, vor der Versammlung klären.

Für bauliche Veränderungen regelt § 21 WEG, wer die Kosten trägt. Wurde die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen, tragen alle Eigentümer die Kosten nach ihren Anteilen. Das gilt nicht, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind. Ebenfalls alle zahlen, wenn sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren. In anderen Fällen tragen nur die Eigentümer die Kosten, die zugestimmt haben. Grenzen setzt § 20 Absatz 4 WEG: Maßnahmen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einzelne Eigentümer ohne deren Einverständnis unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen werden.

Praktisch hat sich bewährt, den Beschluss gut vorzubereiten: Bestandsaufnahme, Heizlast, ein bis zwei Varianten mit Kosten und Förderung sowie eine nachvollziehbare Darstellung der Betriebskosten. Wie Photovoltaik in der Eigentümergemeinschaft organisiert wird, beschreibt der Ratgeber Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus. Viele Fragen zu Beschluss und Gemeinschaftsstrom ähneln sich.

Vermietete Wohnungen: was auf die Miete umgelegt werden darf

Für Vermieter gibt es beim Heizungstausch eine eigene Regel in § 559e BGB. Baut der Vermieter eine Heizungsanlage ein, die dem Grunde nach förderfähig ist, und nimmt er die Förderung in Anspruch, darf er die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, abzüglich der erhaltenen Fördermittel. Die monatliche Miete darf sich dadurch um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Wird keine Förderung beantragt, obwohl sie möglich wäre, gelten die allgemeinen Regeln der Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB.

Für Mieter heißt das: Die Miete kann steigen, gleichzeitig sinken in vielen Fällen die Heizkosten. Ob und wie stark, hängt von den Energiepreisen und der Effizienz der Anlage ab. Das ist keine Rechtsberatung. Für die konkrete Mieterhöhung sollten Vermieter die Fristen und Formvorschriften beachten.

Strom, Zählerschrank und Photovoltaik

Eine zentrale Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ist ein großer Stromverbraucher. Der Elektrofachbetrieb prüft, ob Hausanschluss und Zählerschrank dafür ausreichen und wo die Messung für die Wärmepumpe sitzt. Für KfW-Anträge ab dem 21.07.2026 gilt bei Wärmepumpen zudem eine Pflicht, ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung zu bestellen. Was das für den Zählerschrank bedeutet, steht im Ratgeber Zählerschrank für die PV-Anlage. Die Regeln für Zählerplätze gelten für Wärmepumpen ebenso.

Ein Teil des Wärmepumpenstroms lässt sich mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach selbst erzeugen. Im Mehrfamilienhaus hängt das Modell davon ab, wer den Strom nutzt: der Allgemeinstrom des Hauses, die Wärmepumpe oder die Bewohner direkt. Die Modelle mit ihren Regeln beschreibt der Ratgeber Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus.

Wenn die Gasheizung raus soll: Ablauf in Kürze

Viele Mehrfamilienhäuser heizen heute mit Gas, zentral oder über Etagenheizungen. Der Umstieg folgt im Grundsatz denselben Schritten wie im Einfamilienhaus: Bestandsaufnahme und Heizlast, Planung, Beschluss bzw. Entscheidung des Eigentümers, Vertrag mit Bedingung zur Förderzusage, Antrag, Einbau, Abmeldung des Gasanschlusses. Was dabei mit dem Gasanschluss passiert und wer für dessen Stilllegung zahlt, erklärt der Ratgeber Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz stehen unter Heizungsgesetz 2026.

Wärmepumpen für das Mehrfamilienhaus bei uns

Die Viessmann Vitocal 250-A gibt es bei uns in den Größen A08, A10 und A13, jeweils mit Speicher-Wassererwärmer und Heizwasser-Pufferspeicher, ab 13.983,39 Euro, 17.237,89 Euro bzw. 18.113,42 Euro. Die Bosch-Wärmepumpen-Komplettpakete der Reihe Compress 6800i mit bis zu 75 Grad Vorlauftemperatur beginnen bei 11.065,81 Euro (Stand Oktober 2026, inkl. 19 % Mehrwertsteuer, zzgl. Versand, ohne Montage, Änderungen vorbehalten). Welche Geräte und wie viele für dein Haus passen, ergibt sich aus der Heizlastberechnung des Fachplaners.

Wer baut das ein? Wir sind ein Online-Fachhandel: Wir liefern die Wärmepumpen, planen und bauen aber nicht selbst. Heizlastberechnung, Auslegung der Kaskade, Trinkwasserhygiene, hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme gehören in die Hand von Fachplaner und Heizungsfachbetrieb, der Elektroanschluss in die eines eingetragenen Elektrofachbetriebs. Auch die Bestätigung zum KfW-Antrag erstellt der ausführende Fachbetrieb. Wenn du für dein Haus einen passenden Fachbetrieb suchst, melde dich: Wir helfen dir gerne, einen in deiner Region zu finden. Fragen beantwortet unsere kostenlose Beratung.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus?

Das hängt von Gebäude, Vorlauftemperatur und Energiepreisen ab. Ein Vorteil gegenüber dem Einfamilienhaus: Die förderfähigen Kosten steigen mit jeder Wohnung, bei sechs Wohnungen auf bis zu 103.000 Euro. Eine Kostenübersicht gibt unser Ratgeber zu den Wärmepumpen-Kosten.

Braucht ein Mehrfamilienhaus mehrere Wärmepumpen?

Oft ja. Mehrere Geräte in einer Kaskade decken eine höhere Leistung ab, arbeiten in der Übergangszeit effizienter und liefern weiter Wärme, wenn ein Gerät ausfällt. Die Viessmann Vitocal 250-A unterstützt laut Produktbeschreibung Kaskaden mit bis zu fünf Wärmepumpen.

Was ist eine Wärmepumpen-Kaskade?

Mehrere Wärmepumpen, die von einer gemeinsamen Regelung gesteuert werden und sich je nach Wärmebedarf zu- oder abschalten. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Kaskadenschaltung zweier Stromzähler für einen Wärmepumpentarif.

Muss im Mehrfamilienhaus auf Legionellen untersucht werden?

Bei vermieteten Gebäuden mit Duschen ja, wenn der Trinkwassererwärmer mehr als 400 Liter fasst oder in mindestens einer Leitung zur Zapfstelle mehr als 3 Liter stehen. Dann schreibt § 31 der Trinkwasserverordnung eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vor.

Können Gas-Etagenheizungen durch eine zentrale Wärmepumpe ersetzt werden?

Ja, und die Umstellung von Etagenheizungen auf eine zentrale Heizung ist laut KfW-Infoblatt förderfähig. Für den Austausch von Gas-Etagenheizungen erhalten selbstnutzende Eigentümer den Klimageschwindigkeitsbonus unabhängig vom Alter der Geräte.

Wer stellt in der WEG den Förderantrag?

Den Basisantrag stellt die Verwaltung, oder, wenn keine Verwaltung bestellt ist, ein bevollmächtigter Eigentümer. Selbstnutzende Eigentümer können für ihre Wohnung zusätzlich einen Zusatzantrag für die Boni stellen.

Welche Mehrheit braucht der Beschluss in der Eigentümergemeinschaft?

Das hängt davon ab, ob es sich um Erhaltung oder eine bauliche Veränderung handelt. Bei baulichen Veränderungen tragen alle Eigentümer die Kosten, wenn mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde oder wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren. Im Zweifel sollte die Verwaltung das rechtlich prüfen lassen.

Wie viel darf der Vermieter nach dem Heizungstausch auf die Miete umlegen?

Nach § 559e BGB 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten pro Jahr, abzüglich der Fördermittel. Die monatliche Miete darf sich dadurch höchstens um 0,50 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Stand Oktober 2026. Angaben nach KfW-Merkblatt Zuschuss 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026), KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (09/2026), §§ 2 und 31 Trinkwasserverordnung, §§ 20 und 21 WEG und § 559e BGB (Wortlaut gesetze-im-internet.de), Produktbeschreibungen der Viessmann Vitocal 250-A in unserem Shop sowie einer Bosch-Pressemitteilung zur Compress 6800i AW. Keine Rechts- oder Fördermittelberatung. Preise Stand 10/2026 inkl. 19 % Mehrwertsteuer, Änderungen vorbehalten.

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