Das Wohnzimmer wird bullig warm, das Kinderzimmer im Obergeschoss nie richtig, und im Bad rauscht der Heizkörper, sobald die Heizung anspringt. Viele drehen dann die Vorlauftemperatur hoch – und zahlen dafür jeden Winter mit. Die eigentliche Ursache ist oft eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich: Das Heizwasser verteilt sich ungleichmäßig, weil niemand eingestellt hat, wie viel davon durch welchen Heizkörper fließen soll.
Dieser Ratgeber erklärt, was beim hydraulischen Abgleich passiert, wann er Pflicht ist, was er kostet, welche Förderung es gibt und warum er bei einer Wärmepumpe besonders viel bringt. Grundlage sind das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), die aktuellen Förderbedingungen von BAFA und KfW sowie die Fachinformationen der VdZ und der Verbraucherzentrale.
Das Wichtigste vorab
- Worum es geht: Jeder Heizkörper bzw. Heizkreis bekommt genau die Wassermenge, die sein Raum braucht – nicht mehr und nicht weniger.
- Pflicht nach GModG: nach dem Einbau einer neuen Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten (§ 60c GModG). Im Ein- und Zweifamilienhaus wird er vor allem über die Förderung verpflichtend.
- Förderung: Wer BEG-Einzelmaßnahmen nutzt, braucht seit 2023 einen Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung, bestätigt auf dem VdZ-Formular.
- Kosten: im Einfamilienhaus laut VdZ grob ab 650 € bis rund 2.000 €, je nach Zahl der Räume und nötigen Ventilen.
- Wärmepumpe: Ein sauberer Abgleich erlaubt eine niedrigere Vorlauftemperatur – genau davon hängt die Effizienz der Wärmepumpe ab.
Du planst erst noch eine Wärmepumpe? Hier siehst du unsere Wärmepumpen von Bosch und Viessmann im Überblick – oder du lässt dich kostenlos von unseren Fachberatern beraten.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Beim hydraulischen Abgleich wird die Heizung so eingestellt, dass das warme Wasser gleichmäßig auf alle Heizkörper oder Fußbodenheizkreise verteilt wird. Grundlage ist eine Berechnung, wie viel Wärme jeder Raum braucht. Daraus ergibt sich, welche Wassermenge durch welchen Heizkörper fließen soll – und auf diesen Wert werden die Ventile voreingestellt.
Warum das nötig ist, liegt an einer simplen Eigenschaft von Wasser: Es nimmt den Weg mit dem geringsten Widerstand. Heizkörper, die nah an Wärmeerzeuger und Umwälzpumpe hängen und über kurze Leitungen angebunden sind, bekommen ohne Abgleich zu viel Heizwasser ab. Weit entfernte Räume, etwa im Dachgeschoss oder am Ende eines langen Strangs, bekommen zu wenig. Die Folge sind ungleich warme Räume, Strömungsgeräusche an den Ventilen und eine Heizung, die mit mehr Temperatur und mehr Pumpenleistung arbeitet als nötig.
Ein vollständiger Abgleich besteht laut § 60c Absatz 2 GModG aus drei Bausteinen: einer raumweisen Heizlastberechnung, der Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der Heizflächen mit dem Ziel einer möglichst niedrigen Vorlauftemperatur und der Anpassung der Vorlauftemperaturregelung, also der Heizkurve. Ein Abgleich ist damit mehr als „Ventile einstellen" – er verändert, wie die ganze Anlage fährt.
Woran erkennst du, dass deine Heizung nicht abgeglichen ist?
Typisch sind Räume, die bei gleicher Thermostateinstellung unterschiedlich warm werden, und Geräusche im Heizsystem. Die VdZ geht davon aus, dass rund 80 Prozent der Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden nicht abgeglichen sind. Diese Anzeichen sprechen dafür, dass es bei dir auch so ist:
- Ein oder zwei Räume werden nie richtig warm, während andere überheizen.
- Heizkörperventile rauschen oder pfeifen, vor allem morgens beim Aufheizen.
- Die Heizkurve oder Vorlauftemperatur wurde schon mehrfach hochgedreht, damit „hinten" auch etwas ankommt.
- Die Pumpe läuft auf einer hohen Stufe, weil es sonst in entfernten Räumen kalt bleibt.
- Es gibt keine Unterlagen mit raumweisen Einstellwerten für die Ventile.
Der letzte Punkt ist der verlässlichste. Wurde ein Abgleich gemacht, muss es dazu eine Dokumentation mit Werten je Heizkörper geben. Fehlt sie, ist entweder nie abgeglichen worden oder die Werte sind verloren – beides läuft auf dasselbe hinaus.
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
Gesetzlich verpflichtend ist er nach § 60c GModG dann, wenn in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger eingebaut oder aufgestellt wird – und zwar zum Zweck der Inbetriebnahme. Für Ein- und Zweifamilienhäuser enthält § 60c diese Pflicht nicht. Dort wird der Abgleich in der Praxis über die Förderung zur Voraussetzung.
| Situation | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Neue Heizung im Gebäude mit ≥ 6 Wohnungen/Nutzungseinheiten | Abgleich nach Verfahren B oder gleichwertig, schriftliche Bestätigung | § 60c GModG |
| Ältere Heizung (keine Wärmepumpe) im Gebäude mit ≥ 6 Einheiten | Heizungsprüfung und -optimierung; kann auch über einen Abgleich nachgewiesen werden | § 60b GModG |
| Förderung über BEG-Einzelmaßnahmen (z. B. Heizungstausch, Heizungsoptimierung) | Abgleich nach Verfahren B, Bestätigung auf dem VdZ-Formular | BAFA/KfW, VdZ |
| Ein- oder Zweifamilienhaus ohne Förderung | keine Pflicht nach § 60c GModG, aber fachlich empfohlen | – |
Für die Heizungsprüfung nach § 60b gilt: Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Einheiten laufen, müssen bis Ende September 2027 geprüft werden. Später eingebaute Anlagen sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren fällig. Wärmepumpen sind von § 60b ausgenommen, wenn sie stattdessen nach § 60a einer Betriebsprüfung unterzogen werden.
Bei Mietshäusern hat der Gesetzgeber auch an die Mieter gedacht: Die Bestätigung über den Abgleich ist ihnen auf Verlangen unverzüglich vorzulegen (§ 60c Absatz 4 GModG).
Verfahren A oder Verfahren B: Was ist der Unterschied?
Die beiden Verfahren unterscheiden sich darin, wie genau die Heizlast der Räume ermittelt wird. Verfahren A ist ein vereinfachtes Verfahren mit Pauschal- und Schätzwerten, zum Beispiel nach Baujahr oder nach der Leistung der vorhandenen Heizkörper. Verfahren B rechnet die Heizlast für jeden Raum einzeln, mit Wandaufbau, Dämmung, Fenstern und Ausrichtung.
| Verfahren A | Verfahren B | |
|---|---|---|
| Heizlast | geschätzt (Pauschalwerte) | raumweise berechnet nach DIN EN 12831 |
| Aufwand und Kosten | geringer | höher (Gebäudeaufnahme, Berechnung) |
| Förderfähig über BEG EM | nein – seit 01.01.2023 nicht mehr | ja |
| Erfüllt § 60c GModG | nein | ja (oder ein gleichwertiges Verfahren) |
| Gut geeignet für | einfache Optimierung ohne Förderung | Heizungstausch, Wärmepumpe, Sanierung, bekannte Verteilprobleme |
Für die Wärmepumpe lautet die ehrliche Empfehlung: Verfahren B. Nicht nur wegen der Förderung, sondern weil die raumweise Heizlast zugleich zeigt, ob einzelne Heizkörper für eine niedrige Vorlauftemperatur zu klein sind. Das Gesetz verweist für das Verfahren B auf die ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" der VdZ in der aktualisierten Neuauflage vom April 2022.
Daneben gibt es noch die Unterscheidung zwischen statischem und dynamischem Abgleich. Beim statischen werden feste Voreinstellungen berechnet und an den Ventilen eingestellt. Beim dynamischen regeln spezielle Ventile den Durchfluss selbsttätig nach, wenn sich die Bedingungen ändern – etwa wenn einzelne Räume zeitweise nicht beheizt werden. Beides lässt sich mit Verfahren A oder B kombinieren.
Warum ist der hydraulische Abgleich bei der Wärmepumpe so wichtig?
Weil eine Wärmepumpe umso effizienter arbeitet, je niedriger die Vorlauftemperatur ist – und ein nicht abgeglichenes System verlangt meist eine höhere Vorlauftemperatur, als das Haus eigentlich bräuchte. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass ein fehlerhafter Abgleich bei Luft-Wärmepumpen die Effizienz erheblich verschlechtern kann.
Der Mechanismus ist leicht nachzuvollziehen: Ohne Abgleich bleibt der ungünstigste Raum zu kalt. Damit er warm wird, steigt die Vorlauftemperatur für das ganze Haus. Jedes zusätzliche Grad kostet bei der Wärmepumpe Effizienz, weil der Temperaturhub zwischen Außenluft und Heizwasser größer wird. Wie stark die Vorlauftemperatur die Arbeitszahl beeinflusst, erklärt der Ratgeber Vorlauftemperatur der Wärmepumpe; was eine gute Jahresarbeitszahl ist, steht in JAZ Wärmepumpe.
Für den Wechsel zur Wärmepumpe hat der Abgleich noch einen zweiten Nutzen: Die raumweise Heizlastberechnung aus Verfahren B zeigt, welche Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur nicht mehr genug Leistung bringen. Statt pauschal alle Heizkörper zu tauschen, kann man gezielt die zu kleinen ersetzen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe und Heizkörper. Und wenn du im Altbau unsicher bist, ob eine Wärmepumpe überhaupt passt: Der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau ordnet das ein.
Bei der Förderung ist die Sache eindeutig: Wird eine neue Heizung über die BEG-Einzelmaßnahmen gefördert, gehört die Durchführung des hydraulischen Abgleichs laut KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Leistungen rund um den Wärmeerzeuger – zusammen mit Inbetriebnahme, Einregulierung und der Einstellung der Heizkurve. Die Förderung selbst setzt den Abgleich nach Verfahren B voraus. Die aktuellen Fördersätze für Wärmepumpen stehen im Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026.
Wie läuft ein hydraulischer Abgleich ab?
Ein Abgleich nach Verfahren B folgt immer derselben Reihenfolge: erst aufnehmen, dann rechnen, dann einstellen und zum Schluss dokumentieren.
- Bestandsaufnahme: Der Fachbetrieb erfasst Räume, Fenster, Außenwände, Heizkörper bzw. Heizkreise, Ventile, Rohrleitungen, Pumpe und Wärmeerzeuger.
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – das Herzstück von Verfahren B.
- Heizflächen prüfen: Reicht jeder Heizkörper bei der angestrebten Vorlauftemperatur? Wo nicht, wird ein Tausch oder eine Vergrößerung empfohlen.
- Volumenströme und Einstellwerte berechnen: Welche Wassermenge braucht jeder Heizkörper, welche Voreinstellung bekommt jedes Ventil, welche Förderhöhe die Pumpe?
- Umsetzen: voreinstellbare Thermostatventile einstellen oder nachrüsten, Pumpe einstellen, gegebenenfalls Differenzdruckregler setzen, Heizkurve anpassen.
- Prüfen und dokumentieren: Funktionskontrolle und schriftliche Bestätigung mit allen Einstellwerten.
Zum Zeitaufwand im Einfamilienhaus nennt die VdZ als Richtwerte etwa anderthalb Stunden für die Datenaufnahme, rund vier Stunden für die Berechnung und etwa fünf Minuten pro Heizkörper für die Einstellung. Grundsätzlich geht das zu jeder Jahreszeit; muss die Heizungspumpe getauscht werden, ist der Sommer angenehmer, weil die Heizung dann ohne Komfortverlust abgeschaltet werden kann.
Die Verbraucherzentrale rät, nach zwei bis vier Wochen eine kurze Kontrolle zu vereinbaren: Bei gleicher Thermostatstellung sollten alle Räume ähnlich warm werden und die Strömungsgeräusche verschwunden sein.
Tipp
Du vergleichst gerade Geräte? In der Übersicht unserer Wärmepumpen findest du die Bosch- und Viessmann-Pakete, die wir führen. Bei Fragen beraten dich unsere Fachberater kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.
Was kostet ein hydraulischer Abgleich?
Im Einfamilienhaus liegen die Kosten laut VdZ bei etwa 650 Euro am unteren Ende und können je nach Zahl der Räume bis auf rund 2.000 Euro steigen. Die Verbraucherzentrale schlüsselt die Kosten für ein typisches Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern genauer auf:
| Leistung | Richtwert laut Verbraucherzentrale |
|---|---|
| Grundpaket gesamt (Verfahren A) | 750–1.200 € |
| davon: Einstellen vorhandener Ventile | 20–35 € je Ventil |
| davon: Berechnung des Abgleichs (Volumenströme, Ventile, Pumpe, Heizkurve) | 250–400 € |
| davon: Heizlastberechnung nach Verfahren A | 300–450 € |
| Aufpreis für detaillierte Heizlastberechnung nach Verfahren B | 400–600 € |
| Tausch nicht voreinstellbarer Ventile | 50–100 € je Heizkörper |
| Neue Hocheffizienzpumpe | 350–550 € |
| Größerer Heizkörper, falls nötig | 150–450 € je Heizkörper |
Richtwerte der Verbraucherzentrale (Stand 10.11.2025) für ein Einfamilienhaus mit zehn Heizkörpern ohne vorhandene Heizlastberechnung; konkrete Angebote können deutlich abweichen.
Wie breit die Spanne in der Praxis ist, zeigt eine weitere Angabe der Verbraucherzentrale: Für Verfahren B wurden Angebotspreise zwischen 240 und 2.700 Euro beobachtet. Hole deshalb mehrere Angebote ein und achte darauf, dass ausdrücklich Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung angeboten wird. Fußbodenheizungen sind in der Regel aufwendiger – vor allem, wenn Heizkreisverteiler getauscht werden müssen.
Und was bringt es? Sowohl VdZ als auch Verbraucherzentrale nennen bis zu 15 Prozent weniger Heizkosten als möglich – betonen aber, dass es im Einzelfall auch deutlich weniger sein kann. Ein eigenes Rechenbeispiel zur Einordnung: Verbraucht eine Wärmepumpe 4.000 kWh Strom im Jahr und kostet die Kilowattstunde 30 Cent, sind das 1.200 Euro. Fünfzehn Prozent davon wären 180 Euro im Jahr – als Obergrenze, nicht als Versprechen. Eine Besonderheit nennt die Verbraucherzentrale ebenfalls: Werden durch den Abgleich endlich alle Räume richtig warm, kann der Verbrauch im Einzelfall sogar steigen.
Welche Förderung gibt es für den hydraulischen Abgleich?
Es gibt zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen: den Zuschuss über die BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
Zuschuss über die BEG-Heizungsoptimierung
Das BAFA fördert den hydraulischen Abgleich einschließlich Einstellung der Heizkurve im Programmteil Heizungsoptimierung. Die Bedingungen laut BAFA (Stand 10/2026):
- Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Mindestinvestition: 300 Euro brutto.
- Gebäude: Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten.
- Anlage: Der Wärmeerzeuger muss älter als zwei Jahre sein, bei fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre.
- Nachweis: Abgleich nach Verfahren B gemäß aktuellem VdZ-Formular und VdZ-Fachregel.
- Antrag: nur mit Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder eines Fachunternehmens.
Der iSFP-Bonus von 5 Prozent spielt beim Abgleich allein praktisch keine Rolle: Er wird laut BAFA erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro bei einer Wohneinheit gewährt. Wird der Abgleich zusammen mit einer neuen Wärmepumpe gemacht, läuft er über die Heizungsförderung mit – mehr dazu in Wärmepumpe Förderung 2026.
Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Alternativ zählt die „Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind" zu den steuerlich begünstigten energetischen Maßnahmen. Die Steuer sinkt über drei Jahre um insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen (7 + 7 + 6 Prozent). Voraussetzungen laut § 35c EStG: selbst bewohntes eigenes Gebäude, älter als zehn Jahre, Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung, Rechnung und Überweisung. Für dieselbe Maßnahme darfst du nicht gleichzeitig einen Zuschuss nutzen.
Das ist keine Steuer- oder Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist die zum Antrag gültige Fassung bei BAFA bzw. KfW.
Kann man den hydraulischen Abgleich selber machen?
Nicht in der Form, die für Förderung und Gesetz zählt. Verfahren B braucht eine raumweise Heizlastberechnung nach Norm, Berechnungssoftware und am Ende die Bestätigung durch einen Fachbetrieb auf dem VdZ-Formular. VdZ und Verbraucherzentrale raten beide klar davon ab, den Abgleich selbst durchzuführen.
Dazu kommt die Förderseite: Bei Eigenleistung von Privatpersonen sind laut KfW-Infoblatt nur die direkt verbundenen Materialkosten förderfähig – und auch das nur, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein berechtigtes Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung bestätigt. Die Steuerermäßigung nach § 35c setzt ohnehin ein ausführendes Fachunternehmen voraus.
Was du sinnvoll selbst tun kannst, um Zeit und damit Geld zu sparen:
- Raumliste anlegen: Räume mit Größe, Nutzung und gewünschter Temperatur, dazu Fenster und Außenwände.
- Heizkörper erfassen: Typ, Abmessungen, Baujahr soweit bekannt – ein Foto je Heizkörper hilft dem Fachbetrieb.
- Ventile prüfen: Haben die Ventilunterteile eine Voreinstellung (meist eine Zahlenskala am Ventilunterteil)? Davon hängt ab, ob getauscht werden muss.
- Unterlagen suchen: Bauzeichnungen, Energieausweis, frühere Berechnungen.
- Danach kontrollieren: Dokumentation prüfen, Einstellwerte aufbewahren und an den voreingestellten Ventilen nichts verändern.
Mit einer guten Vorbereitung verkürzt sich die Datenaufnahme vor Ort – die Berechnung und die Einstellung bleiben beim Profi.
Sonderfälle: Fußbodenheizung und Einrohrheizung
Fußbodenheizung: Auch Flächenheizungen lassen sich abgleichen. Die VdZ beschreibt die Berechnung dort als aufwendiger, aber lohnend, weil unterschiedlich lange Heizkreise oft zu Über- und Unterversorgung führen. Laut Verbraucherzentrale wird es teurer, wenn dafür Heizkreisverteiler getauscht werden müssen. Wie Wärmepumpe und Fußbodenheizung zusammenspielen, steht im Ratgeber Wärmepumpe und Fußbodenheizung.
Einrohrheizung: Bei Einrohrsystemen sind die Heizkörper nacheinander in einen gemeinsamen Ring eingebunden – das macht die Verteilung schwieriger zu steuern als beim üblichen Zweirohrsystem. Das BAFA führt den Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme ausdrücklich als förderfähige Heizungsoptimierung. Ob ein Umbau nötig ist oder ein Abgleich im bestehenden System reicht, entscheidet der Fachbetrieb nach der Bestandsaufnahme.
Was muss in der Dokumentation stehen?
Ein Abgleich ohne Unterlagen ist nur halb so viel wert: Wird später ein Ventil verstellt oder ein Heizkörper getauscht, fehlen die Ausgangswerte. Bestehe deshalb auf vollständigen Berechnungsunterlagen, nicht nur auf einer Bestätigung. § 60c GModG zählt für die Bestätigung unter anderem auf:
- die Heizlast des Gebäudes und die raumweise Heizlastberechnung,
- die Einstellungswerte, also die Voreinstellung jedes Ventils mit Zuordnung zum Heizkörper,
- die eingestellte Leistung des Wärmeerzeugers,
- die Auslegungstemperatur und die Einstellung der Regelung (Heizkurve),
- den Druck im Ausdehnungsgefäß.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zusätzlich die Pumpeneinstellung mit Leistung bzw. Drehzahl und ein Messprotokoll der Funktionsprüfung. Für die BEG-Förderung trägt der Fachbetrieb auf dem VdZ-Formular außerdem ein, welches Verfahren angewendet wurde, und vermerkt Werte wie Vor- und Rücklauftemperatur und Pumpenförderhöhe. Die Heizkurve selbst kannst du später feinjustieren – wie, zeigt der Ratgeber Heizkurve einstellen.
Wer baut das ein?
Wir sind ein Online-Fachhandel: Wir liefern die Wärmepumpe, bauen aber nicht selbst ein und führen keinen hydraulischen Abgleich durch.
Heizlastberechnung, Abgleich und Fachunternehmererklärung für die Förderung übernimmt der ausführende Heizungsfachbetrieb, den Elektroanschluss der Wärmepumpe eine eingetragene Elektrofachkraft. Wenn du dein Projekt lieber ganz abgeben möchtest: Melde dich, wir helfen dir gerne dabei, einen passenden Betrieb in deiner Region zu finden.
Das ist Hilfe beim Finden – keine Vermittlungsgarantie, keine Planungsleistung und keine Zusage zu Preisen oder Terminen.
Was du sonst noch selbst machen kannst und wo die Grenzen liegen, steht im Ratgeber Wärmepumpe selbst einbauen.
Welche Wärmepumpen bekommst du bei uns?
Wenn der Abgleich Teil eines Heizungstauschs ist, liefern wir die Geräte. In der Collection Bosch Wärmepumpen findest du Komplettpakete der Compress 5800i AW mit 4 bis 12 kW ab 8.499 € und der Compress 6800i AW mit 4 bis 12 kW ab 9.299 €. In der Collection Viessmann Wärmepumpen gibt es die Vitocal 250-A Modular mit 300-Liter-Speicher ab 11.750,75 €. Preise Stand 10/2026, Änderungen vorbehalten.
Welche Leistung dein Haus braucht, ergibt sich aus der Heizlastberechnung des Fachbetriebs – zur Orientierung hilft der Ratgeber Wärmepumpe Leistung berechnen. Fragen zu den Geräten? Schreib uns, die Beratung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Was bringt ein hydraulischer Abgleich?
Alle Räume werden gleichmäßiger warm, Strömungsgeräusche verschwinden, und die Heizung kann mit niedrigerer Vorlauftemperatur und geringerer Pumpenleistung arbeiten. VdZ und Verbraucherzentrale nennen bis zu 15 Prozent weniger Heizkosten als möglich; im Einzelfall kann die Einsparung deutlich kleiner sein.
Ist ein hydraulischer Abgleich im Einfamilienhaus Pflicht?
Nach § 60c GModG nicht – die gesetzliche Pflicht betrifft den Einbau einer Heizung in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten. Wer aber BEG-Förderung für eine neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung beantragt, muss einen Abgleich nach Verfahren B nachweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B?
Verfahren A arbeitet mit Pauschal- und Schätzwerten, Verfahren B mit einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Für die BEG-Förderung ist seit dem 1. Januar 2023 nur noch Verfahren B zulässig.
Was kostet ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B?
Für ein Einfamilienhaus nennt die Verbraucherzentrale ein Grundpaket von 750 bis 1.200 Euro plus 400 bis 600 Euro für die detaillierte Heizlastberechnung nach Verfahren B. Neue Ventile, Pumpe oder größere Heizkörper kommen bei Bedarf hinzu.
Wird der hydraulische Abgleich gefördert?
Ja. Das BAFA fördert ihn als Heizungsoptimierung mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab 300 Euro, in Gebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten. Alternativ ist eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich, aber nicht beides für dieselbe Maßnahme.
Braucht eine Wärmepumpe einen hydraulischen Abgleich?
Fachlich unbedingt, weil die Wärmepumpe von einer niedrigen Vorlauftemperatur lebt. Bei geförderten Wärmepumpen ist der Abgleich nach Verfahren B außerdem Voraussetzung und zählt zu den förderfähigen Leistungen rund um den Einbau.
Wie oft muss man einen hydraulischen Abgleich machen?
Einmal nach der Installation oder nach größeren Umbauten. Erneut sinnvoll wird er, wenn sich der Wärmebedarf ändert – etwa nach Dämmung, Fenstertausch oder dem Austausch von Heizkörpern – oder wenn wieder Probleme bei der Wärmeverteilung auftreten.
Wie lange dauert ein hydraulischer Abgleich?
Die VdZ nennt für ein Einfamilienhaus als Richtwert etwa anderthalb Stunden für die Datenaufnahme, rund vier Stunden für die Berechnung und etwa fünf Minuten pro Heizkörper für die Einstellung.
Stand Oktober 2026. Rechtliche Angaben nach §§ 60b und 60c GModG (bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz; seit 29.07.2026 als GModG in Kraft, Regelungen zu Heizungsprüfung und hydraulischem Abgleich laut BBSR fortgeführt) und § 35c EStG; Förderbedingungen nach BAFA „Heizungsoptimierung" und KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen (Version 11.0, 09/2026); Verfahren und Formular nach VdZ; Kosten und Einsparangaben nach Verbraucherzentrale (Stand 10.11.2025) und VdZ-Info „Hydraulischer Abgleich" (Stand 10/2025). Keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Preise Stand 10/2026, Änderungen vorbehalten.



