Jahrelang war kaum ein Gesetz so umstritten wie das „Heizungsgesetz". Seit dem 29. Juli 2026 gilt eine neue Fassung: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024 abgelöst – und mit ihm fällt die viel diskutierte 65-Prozent-Pflicht. Für Eigentümer heißt das: mehr Wahlfreiheit, aber auch neue Fragen rund um Bio-Treppe, CO₂-Preis und Wirtschaftlichkeit.
Dieser Ratgeber fasst zusammen, was sich 2026 konkret ändert, was für Bestandsheizungen und Neueinbau gilt, was das Heizen mit fossiler Energie künftig kostet – und warum die Wärmepumpe trotz gelockerter Regeln in den meisten Häusern die wirtschaftlich klügste Entscheidung bleibt.
In 30 Sekunden
- Neues Gesetz: Das GModG ist seit 29.07.2026 in Kraft und ersetzt das GEG 2024.
- 65-%-Regel ist weg: Es gilt wieder freie Heizungswahl – Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme, Hybrid und Biomasse sind gleichwertig erlaubt.
- Bio-Treppe: Neu eingebaute Öl-/Gasheizungen brauchen einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe – 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
- Kein Verbot mehr: Das geplante 2045-Betriebsverbot fossiler Heizungen und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel sind gestrichen.
- CO₂-Preis steigt: 2026 rund 55–65 €/t, ab 2028 freier EU-Emissionshandel (ETS2) – fossiles Heizen wird spürbar teurer.
- Förderung stark: Für die Wärmepumpe über die BEG/KfW 458 bis zu 80 % Zuschuss.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Das GModG ist die reformierte Fassung des bisherigen Heizungsgesetzes. Die Bundesregierung wollte damit weg von starren Vorgaben und zurück zu mehr Technologieoffenheit im Heizungskeller. Die Regelungen, die bislang unter „GEG" liefen, heißen künftig GModG – inhaltlich ist es vor allem eine Lockerung der Pflichten aus dem Gesetz von 2024.
Bis zum Inkrafttreten galt weiterhin das GEG 2024 samt 65-Prozent-Regel. Wer in dieser Übergangszeit eine Heizung eingebaut hat, war also noch an die alten Vorgaben gebunden. Seither gilt der neue Rahmen.
Das ändert sich 2026 konkret
Die wichtigste Neuerung: Die Verpflichtung, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt. An ihre Stelle tritt ein technologieoffener „Heizungskatalog", in dem verschiedene Optionen gleichrangig zugelassen sind:
- Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
- Gasheizung (mit Perspektive auf erneuerbare Gase)
- Ölheizung
- Anschluss an Fernwärme
- Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe plus Spitzenlastkessel)
- Biomasse (z. B. Pelletheizung)
Beim Heizungstausch kannst du also wieder frei zwischen diesen Techniken wählen. Das nimmt Druck aus der Entscheidung – verschiebt die Frage aber von „Was ist erlaubt?" zu „Was ist über die nächsten 15–20 Jahre am günstigsten und zukunftssichersten?".
Die Bio-Treppe: was für neue Gas- und Ölheizungen gilt
Ganz ohne Klima-Anforderung sind fossile Heizungen aber nicht. Wer eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss sie stufenweise mit erneuerbaren Brennstoffen betreiben – das sogenannte Modell der Bio-Treppe. Die Quote steigt in klaren Stufen:
| Ab Jahr | Mindestanteil klimaneutraler Brennstoffe |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Als klimaneutral gelten dabei Biomethan, biogenes Flüssiggas (bLPG), biogenes Heizöl (HVO) sowie synthetische E-Fuels aus erneuerbaren Quellen. Die Bio-Treppe betrifft neu eingebaute fossile Heizungen; bereits laufende Anlagen sind nicht betroffen.
Wichtig für die Kalkulation: Diese erneuerbaren Brennstoffe sind heute deutlich teurer als fossiles Erdgas oder Heizöl und nur begrenzt verfügbar. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, geht damit eine langfristige Wette auf die Preisentwicklung und Verfügbarkeit von Biomethan, HVO und Wasserstoff ein.
Kein 2045-Verbot, keine Austauschpflicht mehr
Zwei weitere Punkte sorgen für Entlastung – und für Diskussion:
- Das absolute Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 ist gestrichen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen, solange sie funktionieren.
- Die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel entfällt. Eine funktionierende alte Heizung muss also nicht allein wegen ihres Alters ersetzt werden.
Das verschafft Eigentümern kurzfristig Luft. Gleichzeitig bedeutet es: Der Umstieg auf klimafreundliche Technik wird stärker über den Geldbeutel gesteuert – über CO₂-Preise und Förderung – als über gesetzliche Verbote.
Kommunale Wärmeplanung als Kompass
Ein zentraler Baustein bleibt die kommunale Wärmeplanung. Städte und Gemeinden legen fest, wo künftig Fernwärme, Nahwärme (etwa über Biomasse) oder ein Wasserstoffnetz verfügbar sein soll. Die Fristen richten sich nach der Gemeindegröße:
| Kommune | Wärmeplan bis |
|---|---|
| über 100.000 Einwohner | 30. Juni 2026 |
| bis 100.000 Einwohner | 30. Juni 2028 |
Kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohner dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen. Bevor du dich für eine neue Heizung entscheidest, lohnt sich ein Blick in den Wärmeplan deiner Kommune: Ist ein Fernwärmeanschluss realistisch? Bleibt das Gasnetz langfristig bestehen? Diese Antworten beeinflussen, welche Lösung für dein Haus sinnvoll ist – wo keine Fernwärme kommt, ist die Wärmepumpe meist die tragfähigste Option.
CO₂-Preis: was fossiles Heizen künftig kostet
Der wichtigste wirtschaftliche Hebel steckt nicht im Ordnungsrecht, sondern im CO₂-Preis. Er verteuert Erdgas und Heizöl Jahr für Jahr:
- 2026/2027: Der CO₂-Preis liegt im Korridor von rund 55–65 € pro Tonne. Das bedeutet bis zu ca. 1,55 Cent Aufschlag je kWh Gas und bis zu rund 20,7 Cent je Liter Heizöl.
- Praxis-Beispiel: Ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gasverbrauch zahlt dadurch grob 260–310 € CO₂-Kosten pro Jahr; bei 2.000 Litern Heizöl sind es rund 350–410 €.
- Ab 2028: Der Preis wird über den europäischen Emissionshandel (ETS2) frei am Markt bestimmt. Verschiedene Prognosen erwarten für 2030 bereits 120–150 € pro Tonne – der Aufschlag würde sich damit mehr als verdoppeln.
Für die Heizungsentscheidung heißt das: Eine fossile Heizung ist in der Anschaffung günstiger, wird aber im Betrieb planbar teurer. Eine Wärmepumpe entzieht sich diesem Kostentreiber, weil sie keinen fossilen Brennstoff verbrennt.
Was bedeutet das für dich?
Wenn deine Heizung noch läuft: Es besteht kein akuter Handlungsdruck mehr durch das Gesetz. Du kannst den Austausch planen, statt ihn übers Knie zu brechen – und die Zeit nutzen, um Förderung, Wärmeplan und Technik in Ruhe zu vergleichen.
Wenn ein Austausch ansteht: Jetzt zählt die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Lebensdauer. Eine fossile Heizung ist günstiger in der Anschaffung, aber teurer im Betrieb – durch steigende CO₂-Preise und ab 2029 durch die Bio-Treppe. Eine Wärmepumpe kostet mehr in der Anschaffung, wird aber hoch gefördert und läuft mit selbst erzeugtem Solarstrom besonders günstig. Einen direkten Vergleich findest du im Ratgeber Wärmepumpe vs. Gasheizung.
Wenn du deine Situation lieber persönlich durchsprechen möchtest, beraten wir dich in unserem Showroom in München zu Wärmepumpe, PV-Anlage und Förderung.
Lohnt sich die Wärmepumpe trotz gelockerter Regeln?
Kurz: In den meisten Bestands- und Neubauten ja. Die freie Heizungswahl macht die Wärmepumpe nicht schlechter – sie macht nur die Alternativen wieder zulässig. Vier Argumente sprechen weiterhin klar für sie:
- Betriebskosten: Aus einer Kilowattstunde Strom macht eine moderne Wärmepumpe drei bis fünf Kilowattstunden Wärme. Das schlägt Gas und Öl bei den laufenden Kosten deutlich. Wie dieses Verhältnis gemessen wird und was im Alltag realistisch ist, erklärt unser Ratgeber zur Leistungszahl COP der Wärmepumpe.
- CO₂-Preis: Der Preis auf fossile Brennstoffe steigt – jede fossile Heizung wird dadurch Jahr für Jahr teurer im Betrieb.
- Förderung: Bis zu 80 % Zuschuss senken die Anschaffungshürde massiv.
- Zukunftssicherheit: Keine Abhängigkeit von teuren erneuerbaren Gasen, kein Bio-Treppen-Risiko, volle Kompatibilität mit einer eigenen PV-Anlage.
Anders gesagt: Das Gesetz zwingt dich nicht mehr zur Wärmepumpe – die Rechnung tut es meistens trotzdem. Welche Bauart für dein Haus passt, zeigt unser Überblick zur Monoblock-Wärmepumpe.
Wärmepumpe vs. Gasheizung über die Laufzeit
Über 20 Jahre gerechnet dreht sich das Bild zugunsten der Wärmepumpe: Zwar ist die Gasheizung mit rund 12.000–15.000 € in der Anschaffung günstiger, doch die Wärmepumpe wird stark gefördert – nach Zuschuss liegt der Eigenanteil oft auf ähnlichem Niveau. Im Betrieb kostet die Kilowattstunde Wärme aus der Wärmepumpe (bei JAZ 4 und 0,35 €/kWh Strom) rund 9 Cent, aus Gas dagegen rund 13 Cent inklusive CO₂-Preis – Tendenz steigend. Wer zusätzlich eine PV-Anlage nutzt, senkt die Wärmekosten weiter. Über die Lebensdauer summiert sich das zu einem klaren Vorteil für die Wärmepumpe.
Förderung 2026: bis zu 80 Prozent
Die Wärmepumpen-Förderung ist trotz Gesetzesreform attraktiv geblieben. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW (Programm 458) sind seit dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. Sie setzt sich zusammen aus:
- 30 % Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe,
- 16 % Klima-Geschwindigkeitsbonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung,
- bis zu 40 % Einkommensbonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 €.
Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 28.000 € für die erste Wohneinheit – daraus ergibt sich ein Zuschuss von bis zu 22.400 €. Ergänzend gibt es zinsgünstige KfW-Kredite. Wichtig: den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen. Hinweis: Ab 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken, dafür kommt ein Bonus für Geräte mit EU-Ursprung hinzu. Details findest du im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026.
Wärmepumpe und Photovoltaik: die stärkste Kombination
Ihren größten Vorteil spielt die Wärmepumpe aus, wenn sie mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage läuft. Der Solarstrom vom Dach senkt die Heizkosten weiter, weil ein großer Teil des Strombedarfs selbst erzeugt wird – gerade in Kombination mit einem Speicher, der Sonnenstrom in die Abend- und Morgenstunden verschiebt. So entsteht ein System, das weitgehend unabhängig von Gas-, Öl- und Strompreisen heizt. Wie das zusammenspielt, erklären wir im Ratgeber Wärmepumpe mit Photovoltaik.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz 2026
Gilt die 65-Prozent-Regel 2026 noch?
Nein. Mit dem Inkrafttreten des GModG am 29. Juli 2026 ist die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfallen. Es gilt wieder freie Heizungswahl.
Was ist die Bio-Treppe?
Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Anrechenbar sind u. a. Biomethan, HVO und E-Fuels.
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja. Eine neue Gasheizung ist zulässig. Sie unterliegt aber ab 2029 der Bio-Treppe, und der steigende CO₂-Preis verteuert den Betrieb.
Muss ich meine alte Heizung austauschen?
Nein. Die frühere Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel ist gestrichen. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen.
Was kostet der CO₂-Preis fürs Heizen?
2026/2027 liegt er bei rund 55–65 €/Tonne. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Gas sind das grob 260–310 € pro Jahr. Ab 2028 (ETS2) wird der Preis frei am Markt bestimmt und dürfte deutlich steigen.
Wird die Wärmepumpe 2026 noch gefördert?
Ja. Über die BEG/KfW 458 sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich (30 % Grundförderung plus Boni), maximal 22.400 € für die erste Wohneinheit.
Fazit
Das Heizungsgesetz 2026 bringt vor allem eines: Wahlfreiheit. Die 65-Prozent-Pflicht ist weg, fossile Heizungen sind wieder zulässig, Verbote und Austauschpflichten sind gestrichen. Gesteuert wird der Umstieg nun über Bio-Treppe, Förderung und den steigenden CO₂-Preis. Die Entscheidung für die richtige Heizung wird damit zur Wirtschaftlichkeitsfrage – und die fällt dank niedriger Betriebskosten, hoher Förderung und der Kombination mit Photovoltaik weiterhin meist zugunsten der Wärmepumpe aus. Für die individuelle Planung lohnt sich ein Blick in den kommunalen Wärmeplan und eine unabhängige Beratung. Alle passenden Geräte findest du in unserer Wärmepumpen-Kollektion.
Stand: August 2026. Angaben zu GModG, Bio-Treppe, kommunaler Wärmeplanung und CO₂-Preis nach aktuellem Rechts- und Gesetzesstand (ohne Gewähr; Details können sich ändern); Förderangaben nach BEG/KfW 458. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Energie- oder Steuerberatung im Einzelfall.






