Energieeffizienzklasse beim Haus: Tabelle A+ bis H und wie du sie verbesserst

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 23. October 2026 12 Min. Lesezeit
Energieeffizienzklasse beim Haus: Tabelle A+ bis H und wie du sie verbesserst

In jeder Immobilienanzeige für ein Wohnhaus steht er inzwischen: ein Buchstabe zwischen A+ und H. Für Käufer und Mieter ist er ein schneller Hinweis darauf, was Heizen und Warmwasser in diesem Haus ungefähr kosten werden. Für Eigentümer stellt sich eine andere Frage: Was bedeutet die Klasse meines Hauses genau, wie wird sie berechnet, und was bringt eine Sanierung oder eine neue Heizung?

Dieser Ratgeber erklärt die Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden: die Tabelle mit den Grenzwerten, den Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, wie du die Klasse deines Hauses grob selbst abschätzen kannst und welche Maßnahmen sie verbessern. Grundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) im Wortlaut, das seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz ablöst und die Regeln zum Energieausweis enthält.

Das Wesentliche

  • Neun Klassen: von A+ (höchstens 30 kWh Endenergie je Quadratmeter und Jahr) bis H (mehr als 250 kWh). Grundlage ist Anlage 10 des GModG.
  • Endenergie zählt: Die Klasse ergibt sich laut § 86 GModG unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf, bezogen auf die Gebäudenutzfläche, nicht auf die Wohnfläche.
  • Zwei Ausweisarten: Der Verbrauchsausweis wertet mindestens drei Jahre Abrechnungen aus, der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude. Für ältere kleine Häuser ist bei Verkauf oder Vermietung oft der Bedarfsausweis Pflicht.
  • Die Heizung macht viel aus: Weil die Klasse an der Endenergie hängt, verändert ein Wechsel auf eine Wärmepumpe den Wert meist deutlich. Dämmung und Fenster senken den Wärmebedarf selbst.
  • Neue EU-Skala: Die EU-Gebäuderichtlinie sieht eine Skala von A bis G vor. Im deutschen Gesetz steht nach unserem Stand vom Oktober 2026 weiter die Skala A+ bis H.

Die Energieeffizienzklassen in der Tabelle

Welche Klasse ein Wohngebäude bekommt, regelt Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Maßgeblich ist der Wert für die Endenergie in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr:

Energieeffizienzklasse Endenergie in kWh/(m²·a)
A+ bis 30
A bis 50
B bis 75
C bis 100
D bis 130
E bis 160
F bis 200
G bis 250
H über 250

Die Skala gilt für Wohngebäude. Bei älteren Ausweisen, die noch keine Klasse enthalten, sieht § 87 für Immobilienanzeigen eine Sonderregel vor.

Was die Buchstaben über die Heizkosten sagen

Die Klasse ist ein Vergleichswert, kein Kostenvoranschlag. Das Gesetz sagt das selbst: Energieausweise dienen nach § 79 GModG ausschließlich der Information und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Wie viel du tatsächlich zahlst, hängt vom Energieträger, vom Preis, vom eigenen Verhalten und vom Wetter ab. Trotzdem gilt grob: Ein Haus der Klasse G braucht pro Quadratmeter ein Vielfaches der Endenergie eines Hauses der Klasse B.

Endenergie, Primärenergie, Nutzfläche: die wichtigsten Begriffe

Im Energieausweis stehen mehrere Zahlen. Für die Klasse zählt nur eine davon, deshalb lohnt sich ein genauer Blick.

  • Endenergie ist die Energie, die am Haus ankommt und bezahlt wird, also zum Beispiel Gas, Heizöl, Fernwärme oder der Strom für eine Wärmepumpe. Die Effizienzklasse ergibt sich nach § 86 GModG unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf.
  • Primärenergie berücksichtigt zusätzlich, wie viel Energie für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers nötig war. Sie wird über Primärenergiefaktoren berechnet und ist zum Beispiel für die Anforderungen an Neubauten wichtig. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpe im Neubau.
  • Gebäudenutzfläche ist nicht dasselbe wie die Wohnfläche. Ist sie für den Verbrauchsausweis nicht bekannt, darf sie nach § 82 GModG pauschal angesetzt werden: bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller mit dem 1,35-Fachen der Wohnfläche, bei sonstigen Wohngebäuden mit dem 1,2-Fachen.

Der Bezug auf die Gebäudenutzfläche führt dazu, dass der Wert pro Quadratmeter im Energieausweis niedriger ausfällt, als wenn man den Verbrauch durch die Wohnfläche teilt. Das ist bei eigenen Rechnungen wichtig.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Das Gesetz kennt zwei Arten von Energieausweisen. Beide geben eine Effizienzklasse an, aber sie entstehen ganz unterschiedlich:

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage tatsächlicher Verbrauch für Heizung und Warmwasser aus Abrechnungen Berechnung aus Bauteilen, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik
Zeitraum mindestens 36 Monate am Stück, die jüngste Abrechnung darf höchstens 18 Monate zurückliegen unabhängig vom Verhalten der Bewohner
Besonderheiten witterungsbereinigt; Pauschalen für unbekannte dezentrale Warmwasserbereitung (20 kWh/(m²·a)) und Kühlung (6 kWh/(m²·a) gekühlter Fläche) vereinfachte Datenerhebung erlaubt
Aussagekraft zeigt, was im Haus tatsächlich verbraucht wurde, abhängig von den Bewohnern macht Gebäude besser vergleichbar, unabhängig vom Verhalten

Wer welchen Ausweis braucht, regelt § 80 GModG. Für neu errichtete Gebäude ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorliegen. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss es dann ein Bedarfsausweis sein. Davon ausgenommen sind Häuser, die schon beim Bau das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllten oder später mindestens darauf gebracht wurden.

Energieausweis: Pflichten bei Verkauf, Vermietung und Anzeige

Wenn du dein Haus verkaufen oder vermieten willst, gelten diese Regeln aus dem Gesetz:

  • Gültigkeit: Ein Energieausweis gilt zehn Jahre (§ 79 GModG).
  • Vorlage: Verkäufer, Vermieter oder Makler müssen ihn spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Ein gut sichtbarer Aushang oder ein Auslegen reicht. Nach Vertragsabschluss wird der Ausweis oder eine Kopie übergeben (§ 80 Absatz 4 und 5).
  • Beratungsgespräch: Beim Verkauf eines Wohngebäudes mit höchstens zwei Wohnungen muss der Käufer nach Übergabe des Ausweises ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer ausstellungsberechtigten Person führen, wenn ein solches Gespräch unentgeltlich angeboten wird.
  • Anzeige: Liegt bei einer kommerziellen Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, muss sie nach § 87 GModG unter anderem die Art des Ausweises, den Endenergiewert, den wesentlichen Energieträger der Heizung und bei Wohngebäuden das Baujahr und die Effizienzklasse nennen.
  • Ausnahmen: Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften nicht, für Baudenkmäler entfallen die Pflichten bei Verkauf und Vermietung (§ 79 Absatz 4).

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Das regelt § 88 GModG. Berechtigt sind unter anderem Personen, die nach Landesrecht Wärmeschutznachweise unterzeichnen dürfen, Absolventen bestimmter technischer Studiengänge, Meister und Handwerker aus Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken sowie dem Schornsteinfegerhandwerk und staatlich geprüfte Techniker, jeweils mit einer zusätzlichen Qualifikation im energiesparenden Bauen. Außerdem ist berechtigt, wer die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA bestanden hat. Bei bestehenden Gebäuden muss der Aussteller das Haus nach § 84 vor Ort begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen geben lassen und Modernisierungsempfehlungen in den Ausweis schreiben.

Die Klasse deines Hauses grob selbst abschätzen

Einen Energieausweis ersetzt das nicht, aber eine erste Einordnung ist mit den eigenen Abrechnungen möglich. So gehst du vor:

  1. Verbrauch ermitteln: Nimm den durchschnittlichen Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser aus mehreren Abrechnungen, bei Gas in Kilowattstunden.
  2. Fläche umrechnen: Ist die Gebäudenutzfläche nicht bekannt, multipliziere die Wohnfläche mit 1,35 bei einem Haus mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller, sonst mit 1,2.
  3. Teilen: Verbrauch durch Gebäudenutzfläche, dann in der Tabelle oben nachsehen.

Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Einfamilienhaus mit beheiztem Keller hat 150 Quadratmeter Wohnfläche und verbraucht im Schnitt 20.000 Kilowattstunden Gas für Heizung und Warmwasser. Die Gebäudenutzfläche beträgt pauschal 150 × 1,35 = 202,5 Quadratmeter. 20.000 ÷ 202,5 ergibt rund 99 kWh/(m²·a), also Klasse C. Der echte Verbrauchsausweis bereinigt den Wert noch um die Witterung, das Ergebnis kann deshalb etwas abweichen.

Den Energieausweis richtig lesen: vier typische Stolperfallen

Gerade beim Hauskauf werden Energieausweise oft nebeneinandergelegt. Damit der Vergleich fair bleibt, lohnt sich ein Blick auf diese Punkte:

  • Ausweisart prüfen: Ein Verbrauchsausweis spiegelt die bisherigen Bewohner wider. Hat dort eine einzelne Person sparsam gewohnt, kann der Wert für eine Familie deutlich zu niedrig sein. Umgekehrt kann ein lange leerstehendes oder stark beheiztes Haus schlechter dastehen, als es baulich ist. Ein Bedarfsausweis rechnet mit standardisierten Annahmen und eignet sich besser, um zwei Häuser zu vergleichen.
  • Bezugsfläche beachten: Alle Werte im Ausweis beziehen sich auf die Gebäudenutzfläche. Wer den Wert mit der Wohnfläche aus dem Exposé multipliziert, unterschätzt den Gesamtverbrauch.
  • Pauschalen erkennen: Ist bei einem Verbrauchsausweis die Warmwasserbereitung dezentral und ihr Verbrauch unbekannt, wird sie pauschal mit 20 kWh/(m²·a) angesetzt. Der Wert enthält dann einen geschätzten Anteil.
  • Modernisierungsempfehlungen lesen: Bei bestehenden Gebäuden muss der Aussteller nach § 84 GModG kurz gefasste fachliche Hinweise zu sinnvollen Maßnahmen in den Ausweis aufnehmen oder vermerken, dass keine möglich sind. Diese Seite ist für Käufer oft aufschlussreicher als der Buchstabe selbst.

Auch das Ausstellungsdatum zählt: Ein Verbrauchsausweis, der kurz vor der Gültigkeitsgrenze von zehn Jahren steht, bildet unter Umständen einen Zustand ab, den es so nicht mehr gibt, etwa weil inzwischen Fenster getauscht oder die Heizung erneuert wurde.

Was die Klasse verbessert

Weil die Klasse an der Endenergie hängt, gibt es zwei Hebel: weniger Wärme brauchen oder die Wärme mit weniger eingekaufter Energie erzeugen.

Hebel 1: weniger Wärme brauchen

Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden und Kellerdecke sowie neue Fenster senken den Wärmebedarf des Gebäudes selbst. Das wirkt in beiden Ausweisarten: Im Bedarfsausweis sinkt der berechnete Wert, im Verbrauchsausweis nach einigen Jahren auch der gemessene. Gleichzeitig sinkt die nötige Vorlauftemperatur, was einer späteren Wärmepumpe hilft. Welche Maßnahmen in deinem Haus sinnvoll sind, steht in den Modernisierungsempfehlungen des Energieausweises oder ergibt sich aus einer Energieberatung.

Hebel 2: Wärme effizienter erzeugen

Hier spielt die Heizung die Hauptrolle. Eine Wärmepumpe holt den größten Teil der Wärme aus der Umgebung und braucht als eingekaufte Energie im Wesentlichen ihren Antriebsstrom. Wie viel Wärme sie aus einer Kilowattstunde Strom macht, beschreibt die Jahresarbeitszahl, mehr dazu im Ratgeber Jahresarbeitszahl.

Eine stark vereinfachte Überlegung zeigt den Effekt: Nehmen wir an, das Haus aus dem Beispiel oben braucht ungefähr so viel Wärme, wie es bisher an Gas verbraucht hat, und eine Wärmepumpe erreicht eine Jahresarbeitszahl von 3. Dann braucht sie für dieselbe Wärme rund 20.000 ÷ 3 = 6.667 Kilowattstunden Strom. Bezogen auf 202,5 Quadratmeter wären das rund 33 kWh/(m²·a), also Klasse A. In Wirklichkeit ist die Rechnung genauer: Ein Gaskessel wandelt nicht jede Kilowattstunde Gas verlustfrei in Wärme, im Bedarfsausweis kommen Hilfsenergien und Verluste hinzu, und die Jahresarbeitszahl hängt vom Haus ab. Die Richtung stimmt aber: Der Wechsel auf eine Wärmepumpe verändert den Endenergiewert meist deutlich stärker als einzelne Dämmmaßnahmen.

Wichtig: Die Energieeffizienzklasse des Hauses hat nichts mit der Effizienzklasse auf dem Etikett eines Heizgeräts zu tun. Eine Wärmepumpe mit A+++ auf dem Geräteetikett macht ein Haus nicht automatisch zur Klasse A+. Wie die Geräteklasse zustande kommt, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe COP.

Hebel 3: die Heizung richtig einstellen

Ein hydraulischer Abgleich und eine passend eingestellte Heizkurve senken den Verbrauch, ohne dass gebaut werden muss. Im Verbrauchsausweis zeigt sich das nach einigen Jahren. Anleitungen geben die Ratgeber hydraulischer Abgleich und Heizkurve einstellen.

Und die Photovoltaikanlage?

Hier lohnt es sich, genau zu sein. Für zu errichtende Gebäude darf Strom aus erneuerbaren Energien, der in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang erzeugt wird, nach § 23 GModG bei der Ermittlung des Primärenergiebedarfs angerechnet werden. Die Effizienzklasse richtet sich dagegen nach der Endenergie. Eine PV-Anlage verbessert die Klasse eines bestehenden Hauses deshalb nicht automatisch. Ihr Vorteil liegt woanders: Sie liefert günstigen Strom, unter anderem für eine Wärmepumpe. Mehr dazu im Ratgeber Wärmepumpe mit Photovoltaik.

Welche Klasse ist gut für eine Wärmepumpe?

Diese Frage wird häufig gestellt, und die Antwort ist unbequem: Eine Grenze gibt es nicht. Ob eine Wärmepumpe in einem Haus gut funktioniert, hängt vor allem von der nötigen Vorlauftemperatur ab, also davon, ob die Heizkörper bei moderaten Temperaturen das Haus warm bekommen. Ein Haus der Klasse E mit großzügigen Heizkörpern kann besser geeignet sein als ein Haus der Klasse C mit sehr kleinen. Wie du das prüfst, beschreiben die Ratgeber Wärmepumpe im Altbau und Wärmepumpe und Heizkörper.

Wer auf eine Wärmepumpe umsteigen will, bekommt über die KfW-Heizungsförderung einen Zuschuss. Die Bausteine erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026. Den Ablauf beim Wechsel von der Gasheizung beschreibt Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen, für Mehrfamilienhäuser gibt es Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Neue Klassen von A bis G: was die EU vorgibt

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275) verlangt in Artikel 19 eine geschlossene Skala, die nur die Buchstaben A bis G verwendet. A steht dabei für Nullemissionsgebäude, G für die schlechtesten Gebäude des nationalen Bestands zum Zeitpunkt der Einführung. Für die Ausweise sieht die Richtlinie eine Vorlage ab dem 29. Mai 2026 vor. Im deutschen Gebäudemodernisierungsgesetz steht nach unserem Stand vom 16. Oktober 2026 weiter die Skala A+ bis H aus Anlage 10. Wann und wie Deutschland umstellt, verfolgen wir.

Wärmepumpen und Photovoltaik bei uns

Bei uns findest du Bosch-Wärmepumpen-Komplettpakete ab 10.113,81 Euro und die Viessmann Vitocal 250-A ab 13.983,39 Euro (Stand Oktober 2026, inkl. 19 % Mehrwertsteuer, zzgl. Versand, ohne Montage, Änderungen vorbehalten). Für den eigenen Strom gibt es aufeinander abgestimmte PV-Komplettpakete, ohne Speicher ab 1.879 Euro, mit Speicher ab 4.799 Euro (Stand 10/2026, 0 % Mehrwertsteuer, Änderungen vorbehalten).

Wer baut das ein? Wir sind ein Online-Fachhandel: Wir liefern Wärmepumpen und PV-Anlagen, bauen sie aber nicht selbst ein und stellen auch keine Energieausweise aus. Den Ausweis erstellen die in § 88 GModG genannten Fachleute. Einbau, hydraulischer Abgleich, Elektroanschluss und Inbetriebnahme einer Wärmepumpe gehören in die Hand von Heizungs- und Elektrofachbetrieb. Wenn du dein Projekt lieber ganz abgeben möchtest, melde dich: Wir helfen dir gerne, einen passenden Fachbetrieb in deiner Region zu finden. Fragen beantwortet unsere kostenlose Beratung.

Häufige Fragen

Welche Energieeffizienzklassen gibt es bei Häusern?

Neun Klassen von A+ bis H. A+ bedeutet höchstens 30 kWh Endenergie pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr, H mehr als 250. Die Grenzen stehen in Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes.

Was bedeutet Energieeffizienzklasse H?

Das Haus verbraucht oder benötigt mehr als 250 kWh Endenergie pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr. Das ist die schlechteste Klasse der Skala.

Wie berechne ich die Energieeffizienzklasse meines Hauses?

Grob: durchschnittlicher Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser geteilt durch die Gebäudenutzfläche. Ist sie unbekannt, nimm die Wohnfläche mal 1,35 bei bis zu zwei Wohnungen mit beheiztem Keller, sonst mal 1,2. Verbindlich ist nur der Energieausweis.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis wertet mindestens drei Jahre Abrechnungen aus und hängt vom Verhalten der Bewohner ab. Der Bedarfsausweis berechnet das Gebäude aus Bauteilen und Technik und ist dadurch besser vergleichbar.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung, so steht es in § 79 GModG.

Verbessert eine Wärmepumpe die Energieeffizienzklasse?

In der Regel ja, weil die Klasse an der Endenergie hängt und eine Wärmepumpe für dieselbe Wärme deutlich weniger eingekaufte Energie braucht als ein Gas- oder Ölkessel. Wie stark, hängt von Haus und Jahresarbeitszahl ab.

Verbessert eine PV-Anlage die Effizienzklasse?

Nicht automatisch. Die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom regelt das Gesetz für neu zu errichtende Gebäude beim Primärenergiebedarf. Die Effizienzklasse richtet sich nach der Endenergie.

Kommt eine neue Skala von A bis G?

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht sie vor. Im deutschen Gesetz steht nach unserem Stand vom Oktober 2026 weiter die Skala A+ bis H.

Stand Oktober 2026. Angaben nach §§ 23, 79, 80, 82, 84, 86, 87, 88 und Anlage 10 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Wortlaut gesetze-im-internet.de) sowie Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2024/1275. Beispielrechnungen mit angenommenen Werten, ein Energieausweis rechnet genauer. Keine Rechts- oder Energieberatung. Preise Stand 10/2026, Änderungen vorbehalten.

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