Bis zu 22.400 Euro geschenkt – das ist keine Werbefloskel, sondern der aktuelle Höchstbetrag der staatlichen Wärmepumpen-Förderung. Wer 2026 seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt einen erheblichen Teil der Kosten als Zuschuss zurück, den er nicht zurückzahlen muss. Wie sich die Förderung zusammensetzt, wer wie viel bekommt und worauf du beim Antrag achten musst, erklären wir hier – klar und ohne Paragraphen-Kauderwelsch.
Du planst eine neue Wärmepumpe? Hier siehst du unsere Wärmepumpen von Bosch und Viessmann im Überblick – oder du lässt dich kostenlos von unseren Fachberatern beraten.
Das Programm: KfW 458
Die Wärmepumpen-Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ausgezahlt von der KfW über das Programm 458. Gefördert wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Wichtig: Es ist ein Zuschuss, kein Kredit – das Geld bleibt dir. Zum 21.07.2026 hat die KfW die Konditionen angepasst: Die maximal förderfähigen Kosten liegen seither bei 28.000 € pro Wohneinheit (vorher 30.000 €). Den gesetzlichen Rahmen dazu steckt das Heizungsgesetz 2026 mit dem neuen GModG ab – es regelt, welche Heizungen du überhaupt noch einbauen darfst.
So setzt sich deine Förderung zusammen
Die Gesamtförderung entsteht aus mehreren Bausteinen, die du kombinieren kannst:
| Baustein | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für jede förderfähige Wärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Austausch alter fossiler Heizung, Selbstnutzer (16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte) |
| Einkommensbonus | +40 % / +30 % / +10 % | gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € / bis 40.000 € / bis 50.000 € |
Der Einkommensbonus ist seit dem 21.07.2026 gestaffelt – vorher gab es einen einheitlichen Satz. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
Der Deckel hängt am Einkommen: In der Regel begrenzt die KfW den Zuschuss auf 70 % – aus maximal 28.000 € Bemessungsgrundlage werden dann bis zu 19.600 €. Nur für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit Kind im Haushalt bis 40.000 €) liegt der Deckel bei 80 %, also bis zu 22.400 € für die erste Wohneinheit.
Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert – unabhängig davon, wie viele Kinder es sind. Eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen wird damit wie ein Haushalt mit 30.000 € behandelt, erhält den 40-%-Einkommensbonus und erreicht den 80-%-Deckel.
Hinweis: Zum 21.07.2026 sind der frühere Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag ersatzlos entfallen, und der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 % auf 16 % gesenkt.
Wer bekommt wie viel?
Jeder selbstnutzende Eigentümer bekommt mindestens die 30 % Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) gibt es obendrauf, wenn du selbst im Haus wohnst und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt (unabhängig vom Alter) oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Der Einkommensbonus kommt dazu, wenn dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 50.000 € liegt – in drei Stufen:
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus | Maximaler Zuschuss insgesamt |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | +40 % | 80 % → bis 22.400 € |
| bis 40.000 € | +30 % | 70 % → bis 19.600 € |
| bis 50.000 € | +10 % | 70 % → bis 19.600 € |
| über 50.000 € | kein Bonus | 46 % → bis 12.880 € |
Die rechte Spalte zeigt jeweils den Deckel, nicht die Summe der Bausteine: Wer 30 % Grundförderung, 16 % Klimabonus und 40 % Einkommensbonus zusammenzählt, käme rechnerisch auf 86 % – ausgezahlt werden davon höchstens 80 %.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, eine Wärmepumpe kostet mit Einbau 28.000 €. Förderfähig sind davon maximal 28.000 €, hier also die vollen Kosten.
- Ohne Einkommensbonus: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus = 46 % → rund 12.880 € Zuschuss, Eigenanteil rund 15.120 €.
- Mit mittlerem Einkommensbonus (Einkommen bis 40.000 €): rechnerisch 76 %, gedeckelt auf 70 % → 19.600 € Zuschuss, Eigenanteil rund 8.400 €.
- Mit höchstem Einkommensbonus (Einkommen bis 30.000 €): rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 % → 22.400 € Zuschuss, Eigenanteil rund 5.600 €.
Tipp
Du vergleichst gerade Geräte? In der Übersicht unserer Wärmepumpen findest du die Bosch- und Viessmann-Pakete, die wir führen. Bei Fragen beraten dich unsere Fachberater kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.
Effiziente Technik: niedrige Betriebskosten statt Bonus
Bis Juli 2026 gab es für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Dieser ist mit der KfW-Anpassung zum 21.07.2026 entfallen. Effiziente Technik lohnt sich aber weiterhin – nur eben über niedrigere Betriebskosten statt über einen Bonus. Unsere Bosch-Wärmepumpen der Serien Compress 5800i und 6800i AW arbeiten mit R290 (Propan, GWP nur 3) und erreichen einen SCOP von 4,57 bis 4,77 – aus einer Kilowattstunde Strom werden im Jahresschnitt also gut 4,6 kWh Wärme. Das hält die Stromkosten dauerhaft niedrig, noch weiter in Kombination mit einer PV-Anlage.
Neu 2026: Lärmschutz als Fördervoraussetzung
Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn das Außengerät die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung um mindestens 10 dB unterschreitet – vorher genügten 5 dB. Drei Punkte dazu, die oft durcheinandergehen:
- Es ist eine reine Fördervoraussetzung. Geräte, die sie nicht erfüllen, dürfen weiter eingebaut werden – es gibt dafür nur kein Geld von der KfW.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Installation, nicht der der Antragstellung. Wer 2025 beantragt und 2026 einbaut, muss die 10 dB einhalten.
- Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Die Verschärfung greift ohne Karenzzeit.
Achte beim Kauf also auf den angegebenen Schallleistungspegel – er steht im Datenblatt jedes Geräts. Unsere leisen Bosch-Compress-Modelle erfüllen die Anforderung; im Zweifel bestätigt dir der Hersteller oder dein Fachbetrieb den Wert schriftlich für den Förderantrag. Was die Lautstärke im Alltag und gegenüber dem Nachbarn bedeutet, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Lautstärke.
Stichtag 31.01.2027: Was ab Februar sinkt
Maßgeblich ist das Datum deines Antrags, nicht der Einbau. Laut KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich zwei Werte: der Klimageschwindigkeitsbonus um je 4 Prozentpunkte und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um je 750 €.
| Antrag | Klimageschwindigkeitsbonus | Höchstbetrag 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| ab 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € |
| ab 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € |
| ab 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | kein Bonus mehr | 25.000 € |
Zusätzlich hat die KfW für das erste Quartal 2027 angekündigt, die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % zu senken und für in der EU gefertigte Geräte einen Wertschöpfungsbonus von 15 % einzuführen. Die genauen Voraussetzungen sind noch nicht veröffentlicht. Was das für dich heißt, steht im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2027.
Worauf du beim Antrag achten musst
Zwei Punkte sind entscheidend: Erstens brauchst du vor dem Antrag eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem -Experten. Zweitens gilt – wie bei fast allen Förderungen – Antrag vor der Umsetzung (der Liefer- und Leistungsvertrag darf mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden). Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 – wer den Heizungstausch plant, sollte also nicht zu lange warten. Wie sich die Förderung ab 2027 verändert, liest du im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2027.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
In der Regel bis zu 70 % der Kosten, also maximal 19.600 € pro Wohneinheit. Liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 € (mit Kind im Haushalt 40.000 €), steigt der Deckel auf 80 % und damit auf bis zu 22.400 €. Ausgezahlt wird als Zuschuss über die KfW 458, den du nicht zurückzahlst.
Wie hoch ist der Einkommensbonus?
Er ist seit 21.07.2026 gestaffelt: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt verschieben sich diese Grenzen einmalig um 10.000 € (auf 40.000 / 50.000 / 60.000 €) – unabhängig von der Zahl der Kinder.
Was hat sich zum 21.07.2026 geändert?
Die förderfähigen Höchstkosten sanken von 30.000 € auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %, und der Effizienzbonus (5 %) sowie der Emissionsminderungszuschlag sind ersatzlos entfallen. Der Einkommensbonus wurde in drei Stufen gestaffelt.
Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch 2026?
Ja – aktuell in Höhe von 16 % (seit 21.07.2026, vorher 20 %), vorausgesetzt du ersetzt eine alte fossile Heizung und wohnst selbst im Haus. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte; für Anträge ab dem 01.08.2028 entfällt er.
Warum bekomme ich nicht 86 %, wenn ich alle Boni zusammenzähle?
Weil die KfW deckelt. Die Summe der Bausteine kann rechnerisch über 80 % liegen, ausgezahlt werden aber höchstens 70 % – beziehungsweise 80 % in der untersten Einkommensstufe.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein. Die KfW-458-Heizungsförderung ist ein echter Zuschuss, kein Kredit.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor der Umsetzung, mit einer Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen. Erst Antrag bzw. Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Umsetzung. Wer bis zum 31.01.2027 beantragt, sichert sich noch 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € Höchstbetrag.
Die passende, förderfähige Wärmepumpe findest du bei uns: die leisen Bosch Compress-Modelle (Komplettpaket ab 8.499 €) und weitere Wärmepumpen. Noch effizienter mit eigener PV-Anlage. Auslegung und Förderantrag übernimmt dein Fachbetrieb – Fragen zu Modellen, Daten und Verfügbarkeit beantworten wir dir gern über unser Kontaktformular.
Stand 28.09.2026. Förderbeträge und -bedingungen laut KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) und KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026, Änderungen vorbehalten. Dies ist keine verbindliche Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung – Details klärst du mit deinem Fachbetrieb und der KfW.



