Ratgeber · Förderung

Wärmepumpe Förderung 2026

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 6. July 2026 5 Min. Lesezeit
Wärmepumpe Förderung 2026

Bis zu 19.600 Euro geschenkt – das ist keine Werbefloskel, sondern der aktuelle Höchstbetrag der staatlichen Wärmepumpen-Förderung. Wer 2026 seine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, bekommt einen erheblichen Teil der Kosten als Zuschuss zurück, den er nicht zurückzahlen muss. Wie sich die Förderung zusammensetzt, wer wie viel bekommt und worauf du beim Antrag achten musst, erklären wir hier – klar und ohne Paragraphen-Kauderwelsch.

Das Programm: KfW 458

Die Wärmepumpen-Förderung läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), ausgezahlt von der KfW über das Programm 458. Gefördert wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Wichtig: Es ist ein Zuschuss, kein Kredit – das Geld bleibt dir. Zum 21.07.2026 hat die KfW die Konditionen angepasst: Die maximal förderfähigen Kosten liegen seither bei 28.000 € pro Wohneinheit (vorher 30.000 €). Den gesetzlichen Rahmen dazu steckt das Heizungsgesetz 2026 mit dem neuen GModG ab – es regelt, welche Heizungen du überhaupt noch einbauen darfst.

So setzt sich deine Förderung zusammen

Die Gesamtförderung entsteht aus mehreren Bausteinen, die du kombinieren kannst:

Baustein Höhe Voraussetzung
Grundförderung 30 % für jede förderfähige Wärmepumpe
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % Austausch alter fossiler Heizung, Selbstnutzer (aktueller Satz, wird schrittweise abgeschmolzen)
Einkommensbonus bis +30 % gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 40.000 €)

Kombiniert kommst du über die 70 %, die die KfW als Höchstgrenze deckelt. Aus maximal 28.000 € Bemessungsgrundlage werden so bis zu 19.600 € Zuschuss pro Wohneinheit.

Hinweis: Zum 21.07.2026 sind der frühere Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag entfallen, und der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 % auf 16 % gesenkt.

Wer bekommt wie viel?

Jeder selbstnutzende Eigentümer bekommt mindestens die 30 % Grundförderung. Den Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %) gibt es obendrauf, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Kohleheizung (bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung) ersetzt wird und du selbst im Haus wohnst. Der Einkommensbonus ist an ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 € geknüpft. Wer die Boni kombiniert, landet an der 70-%-Deckelung.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, eine Wärmepumpe kostet mit Einbau 28.000 €. Förderfähig sind davon maximal 28.000 €, hier also die vollen Kosten. Bei 30 % Grundförderung plus 16 % Klimabonus (alte Gasheizung wird ersetzt, du wohnst selbst im Haus) sind das 46 % – also rund 12.900 € Zuschuss. Dein Eigenanteil sinkt damit auf rund 15.100 €. Kommt der Einkommensbonus dazu, greift die 70-%-Deckelung: dann bis zu 19.600 € Zuschuss und ein Eigenanteil von rund 8.400 €.

Effiziente Technik: niedrige Betriebskosten statt Bonus

Bis Juli 2026 gab es für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Dieser ist mit der KfW-Anpassung zum 21.07.2026 entfallen. Effiziente Technik lohnt sich aber weiterhin – nur eben über niedrigere Betriebskosten statt über einen Bonus. Unsere Bosch-Wärmepumpen der Serien Compress 5800i und 6800i AW arbeiten mit R290 (Propan, GWP nur 3) und erreichen einen SCOP von 4,57 bis 4,77 – aus einer Kilowattstunde Strom werden im Jahresschnitt also gut 4,6 kWh Wärme. Das hält die Stromkosten dauerhaft niedrig, noch weiter in Kombination mit einer PV-Anlage.

Neu 2026: Lärmschutz als Fördervoraussetzung

Seit dem 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn das Außengerät die gesetzlichen Geräusch-Grenzwerte um mindestens 10 dB unterschreitet. Ein leises Gerät ist damit nicht mehr nur ein Komfort-Plus, sondern Voraussetzung für den Zuschuss. Achte beim Kauf auf den angegebenen Schallleistungspegel – unsere leisen Bosch-Compress-Modelle erfüllen das, und unsere Fachberater prüfen es für dein Wunschgerät mit.

Worauf du beim Antrag achten musst

Zwei Punkte sind entscheidend: Erstens muss der Antrag über einen Fachbetrieb bzw. mit einer Fachunternehmererklärung laufen. Zweitens gilt – wie bei fast allen Förderungen – Antrag vor der Umsetzung (der Liefer- und Leistungsvertrag darf mit aufschiebender Bedingung geschlossen werden). Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt aktuell bei 16 % und wird in den kommenden Jahren weiter abgeschmolzen – wer den Heizungstausch plant, sollte also nicht zu lange warten. Wie sich die Förderung ab 2027 verändert, liest du im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2027.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Bis zu 70 % der Kosten, maximal 19.600 € pro Wohneinheit – als Zuschuss über die KfW 458, den du nicht zurückzahlst.

Was hat sich zum 21.07.2026 geändert?

Die förderfähigen Höchstkosten sanken von 30.000 € auf 28.000 €, der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % auf 16 %, und der Effizienzbonus (5 %) sowie der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Grundförderung (30 %) und die 70-%-Deckelung bleiben bestehen.

Bekomme ich den Klimageschwindigkeitsbonus auch 2026?

Ja – aktuell in Höhe von 16 % (seit 21.07.2026, vorher 20 %), vorausgesetzt du ersetzt eine alte fossile Heizung und wohnst selbst im Haus. In den Folgejahren wird er schrittweise abgeschmolzen.

Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Nein. Die KfW-458-Heizungsförderung ist ein echter Zuschuss, kein Kredit.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor der Umsetzung, über einen Fachbetrieb. Erst Antrag bzw. Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Umsetzung.

Die passende, förderfähige Wärmepumpe findest du bei uns: die leisen Bosch Compress-Modelle (Komplettpaket ab 8.499 €) und weitere Wärmepumpen. Noch effizienter mit eigener PV-Anlage oder als Wärmepumpe-plus-PV-Set. Für die Auslegung und Förderplanung: kostenlose Beratung.

Stand Juli 2026. Förderbeträge und -bedingungen laut KfW/BEG, Änderungen vorbehalten. Dies ist keine verbindliche Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung – Details klärst du mit deinem Fachbetrieb und der KfW.

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