Eine neue Wärmepumpe kostet schnell einen fünfstelligen Betrag, und genau hier setzen Mietangebote an: keine große Anfangsinvestition, eine feste Monatsrate, Wartung inklusive. Das klingt bequem. Ob es sich rechnet, hängt aber an Details, die in keinem Werbeversprechen stehen: wer den Förderantrag stellt, wie lange du gebunden bist, was am Vertragsende mit dem Gerät passiert und was beim Hausverkauf gilt.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Modelle es gibt (Miete, Mietkauf, Leasing, Wärmecontracting), wie die staatliche Förderung bei gemieteten Wärmepumpen funktioniert, wie du Mieten und Kaufen fair vergleichst und worauf du im Vertrag achten solltest. Die Förderangaben stützen sich auf das KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026), die Vertragshinweise auf die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und die einschlägigen Paragrafen im Wortlaut.
In aller Kürze
- Mieten ist förderfähig: Laut KfW-Merkblatt 458 zählen bei Miete, Mietkauf, Leasing und Contracting die vertraglichen Raten für bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten. Betrieb, Wartung und Energie zählen nicht mit.
- Den Antrag stellst du selbst: Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer. Statt einer Rechnung reichst du den Vertrag ein.
- Bindung: Wärmeliefer-Contracting läuft laut Verbraucherzentrale meist 10 bis 15 Jahre und ist im Vergleich zum Kauf meist teurer.
- Entscheidend ist das Vertragsende: Restwert, Übernahme oder Rückbau gehören schwarz auf weiß in den Vertrag.
- Kaufen bleibt die günstigere Wahl, wenn du die Investition stemmen oder über einen Kredit finanzieren kannst.
Du planst eine neue Wärmepumpe? Hier siehst du unsere Wärmepumpen von Bosch und Viessmann im Überblick – oder du lässt dich kostenlos von unseren Fachberatern beraten.
Was heißt „Wärmepumpe mieten“ überhaupt?
Hinter dem Begriff stecken mehrere Vertragsarten, die sich in einem Punkt gleichen: Du zahlst nicht auf einmal, sondern über Jahre. Sie unterscheiden sich darin, wem das Gerät gehört, wer sich um den Betrieb kümmert und was am Ende passiert. Die KfW nennt im Merkblatt 458 ausdrücklich vier Formen, bei denen die Nutzung einer Heizung förderfähig ist: Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting.
| Modell | Wem gehört die Anlage? | Was zahlst du? | Was passiert am Ende? |
|---|---|---|---|
| Miete | dem Anbieter | eine monatliche Rate für die Nutzung, oft mit Wartung | je nach Vertrag: Verlängerung, Übernahme zum Restwert oder Rückbau |
| Mietkauf | zunächst dem Anbieter, später dir | Raten, die auf den Kaufpreis angerechnet werden | die Anlage geht nach der letzten Rate in dein Eigentum über |
| Leasing | dem Leasinggeber | Leasingraten über eine feste Laufzeit | je nach Vertrag Rückgabe oder Kauf zu einem vereinbarten Restwert |
| Wärmecontracting | dem Contractor | eine Rate für die Anlage und eine Vorauszahlung für die gelieferte Wärme | laut Verbraucherzentrale: Ausbau, Übernahme zum Restwert oder bei manchen Modellen bereits abbezahlt |
Die Grenzen sind fließend, und Anbieter benennen ihre Produkte unterschiedlich. Für dich zählt deshalb nicht das Etikett, sondern was im Vertrag steht: Eigentum, Laufzeit, Leistungsumfang und Vertragsende.
Wie läuft das Mieten einer Wärmepumpe ab?
Der Ablauf ähnelt dem Kauf, nur dass am Ende kein Kaufvertrag, sondern ein Miet-, Leasing- oder Contractingvertrag steht. Wichtig ist die Reihenfolge, denn sie entscheidet darüber, ob du Förderung bekommst.
- Bestandsaufnahme und Heizlast: Ein seriöses Angebot setzt voraus, dass der Wärmebedarf deines Hauses ermittelt wird. Wie die Leistung bestimmt wird, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Leistung berechnen.
- Bestätigung zum Antrag (BzA): Willst du Förderung, braucht es vor dem Antrag eine BzA von einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin.
- Vertrag mit Bedingung: Der Vertrag muss laut KfW eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.
- Förderantrag: Du stellst ihn im Kundenportal „Meine KfW“, bevor das Vorhaben beginnt.
- Einbau und Inbetriebnahme: Erst nach der Zusage geht es los.
- Nachweis und Auszahlung: Statt der Rechnung reichst du den Vertrag ein, mindestens eine Zahlung muss unbar von dir geleistet worden sein.
Wer einen Vertrag ohne diese Bedingung unterschreibt oder den Einbau starten lässt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert nach dem Merkblatt den Anspruch auf den Zuschuss. Das gilt beim Mieten genauso wie beim Kaufen.
Bekommt man für eine gemietete Wärmepumpe Förderung?
Ja. Das KfW-Merkblatt 458 sagt ausdrücklich, dass die Nutzung von Heizungstechnik auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig ist. Die vertraglich vereinbarten Raten werden entsprechend der Nutzungsdauer für bis zu 10 Jahre als förderfähige Gesamtkosten angesetzt. Herausgerechnet werden die Anteile für Betrieb, Instandhaltung und Energiebezug.
Für die Höhe gelten dieselben Regeln wie beim Kauf:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent für selbstnutzende Eigentümer, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Der Bonus sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro.
- Obergrenzen: höchstens 70 Prozent Zuschuss (80 Prozent in der untersten Einkommensstufe), förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Wer stellt den Antrag?
Antragsberechtigt beim Zuschuss 458 sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Person, die im Kundenportal registriert ist, muss die Person sein, die den Antrag stellt; eine Antragstellung für Dritte ist außerhalb von WEG nicht zugelassen. Für dich heißt das: Auf diesem Weg stellst du den Antrag als Eigentümer selbst, und der Zuschuss geht auf dein Konto. Lass dir trotzdem vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, wie der Anbieter mit der Förderung umgeht und ob seine Raten so aufgeteilt sind, dass der Anlagenanteil erkennbar ist.
Rechenbeispiel: Wie viel Zuschuss auf die Raten?
Ein vereinfachtes Beispiel mit einer angenommenen Rate, kein Marktpreis: Der Vertrag weist für die Anlage selbst 150 Euro im Monat aus, Wartung und Service sind separat ausgewiesen. Über 10 Jahre sind das 150 × 120 = 18.000 Euro förderfähige Kosten. Mit 30 Prozent Grundförderung ergibt das 5.400 Euro Zuschuss. Ersetzt die Wärmepumpe eine funktionierende Ölheizung und du wohnst selbst im Haus, kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus dazu: 46 Prozent von 18.000 Euro sind 8.280 Euro. Läuft der Vertrag länger als 10 Jahre, zählen die Raten darüber hinaus nicht mehr mit.
Mehr zu den Bonusstufen und Stichtagen steht im Ratgeber Wärmepumpe Förderung 2026. Wichtig für die Förderfähigkeit ist außerdem, dass der Einbau mit einer Optimierung des Heizungsverteilsystems verbunden wird, in der Praxis also mit einem hydraulischen Abgleich.
Wärmepumpe mieten oder kaufen: der Vergleich
Ein fairer Vergleich schaut nicht auf die Monatsrate, sondern auf die Summe über die gesamte Nutzungszeit. Für Wirtschaftlichkeitsrechnungen setzt die Richtlinie VDI 2067 für Wärmepumpen eine rechnerische Nutzungsdauer von 20 Jahren an. Das ist ein Rechenwert, keine Garantie für die Lebensdauer, zeigt aber das Missverhältnis: Viele Verträge enden nach 10 bis 15 Jahren, die Anlage arbeitet oft länger.
| Kriterium | Kaufen | Mieten, Leasing, Contracting |
|---|---|---|
| Kapital am Anfang | hoch, Förderung kommt nach Abschluss | gering, Raten über die Laufzeit |
| Eigentum | von Anfang an deins | beim Anbieter, beim Mietkauf erst am Ende deins |
| Förderung | auf die Investitionskosten | auf die Anlagenraten für bis zu 10 Jahre |
| Wartung und Reparatur | trägst du selbst, Wartungsvertrag optional | häufig in der Rate enthalten, Umfang prüfen |
| Bindung | keine an einen Anbieter | feste Laufzeit, beim Contracting auch für die Wärme |
| Gesamtkosten | in der Regel niedriger | laut Verbraucherzentrale beim Contracting meist höher |
| Hausverkauf | Anlage gehört zum Haus | Vertrag muss übertragen oder abgelöst werden |
So rechnest du selbst
Für den Kauf brauchst du drei Zahlen: den Preis für das Gerät, das Angebot für den Einbau und deinen Fördersatz. Ein Beispiel für die Gerätekosten aus unserem Shop: Das Komplettpaket Bosch Compress 5800i AW mit 7 kW, Warmwasser- und Pufferspeicher kostet 9.590 Euro, die Compress 6800i AW mit 7 kW 10.990 Euro (Stand 10/2026, inklusive 19 % Mehrwertsteuer). Dazu kommt das Einbauangebot deines Fachbetriebs. Von der Summe ziehst du den Zuschuss ab, gerechnet auf höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten.
Für das Mieten addierst du alle Raten über die gesamte Laufzeit, dazu eventuelle Einmalzahlungen und den Restwert, falls du die Anlage am Ende übernehmen willst. Von dieser Summe ziehst du den Zuschuss auf die Anlagenraten der ersten 10 Jahre ab. Erst wenn beide Summen auf dem Tisch liegen, siehst du, was der Komfort der Miete kostet. Was eine Wärmepumpe insgesamt kostet, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten 2026.
Heizung mieten per Wärmecontracting
Beim Wärmeliefer-Contracting kaufst du keine Heizung, sondern Wärme. Laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein schließt du dabei einen Vertrag über den Abbau der alten Anlage, den Einbau und Betrieb einer neuen Heizung und die Wärmeversorgung, häufig samt Wartung, Reparatur und Schornsteinfeger. Du zahlst eine Rate für die Anlage und eine monatliche Vorauszahlung für den erwarteten Verbrauch. Die Verträge laufen nach Angaben der Verbraucherzentrale meist zehn bis fünfzehn Jahre.
Der Haken liegt laut der Verbraucherzentrale in zwei Punkten: Im Vergleich zum Kauf zahlt man meist mehr, und man ist jahrelang an einen Anbieter gebunden, für die Anlage und für die Wärme, auch wenn dieser die Preise erhöht. Sollen die Verbrauchspreise während der Laufzeit angepasst werden können, muss der Vertrag dafür eine Klausel enthalten.
Welche Regeln gelten für Wärmelieferverträge?
Für die Versorgung mit Fernwärme zu vorformulierten Bedingungen gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV, § 1). Ob sie auch auf deinen Contractingvertrag anwendbar ist, hängt von dessen Ausgestaltung ab; die Verbraucherzentrale behandelt Contracting ausdrücklich in ihrer Rechtsberatung zur Fernwärme. Gilt die Verordnung, beträgt die Laufzeit nach § 32 Abs. 1 höchstens zehn Jahre. Kündigt keine Seite neun Monate vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils fünf Jahre. Verkaufst du das Haus während der vereinbarten Laufzeit, musst du nach § 32 Abs. 4 den Käufer verpflichten, in den Vertrag einzutreten. Lass dir im Zweifel vor der Unterschrift von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt bestätigen, welche Regeln für deinen Vertrag gelten.
Tipp
Du vergleichst gerade Geräte? In der Übersicht unserer Wärmepumpen findest du die Bosch- und Viessmann-Pakete, die wir führen. Bei Fragen beraten dich unsere Fachberater kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.
Worauf du im Mietvertrag achten solltest
Die folgenden Punkte solltest du vor der Unterschrift klären. Sie gelten für Miete, Leasing und Contracting gleichermaßen.
- Laufzeit und Verlängerung: Wie lange bist du gebunden, verlängert sich der Vertrag automatisch, und mit welcher Frist kannst du kündigen?
- Vertragsende: Kannst du die Anlage übernehmen, und zu welchem Restwert? Die Verbraucherzentrale rät, die Konditionen und die absolute Höhe des Restwerts schon im Vertrag festzuschreiben. Wer trägt die Kosten für einen Rückbau?
- Preisanpassung: Darf der Anbieter die Rate oder den Wärmepreis erhöhen, nach welcher Formel und wie oft?
- Leistungsumfang: Was ist in der Rate enthalten, etwa Wartung, Reparaturen, Ersatzteile, Störungsdienst? Gibt es Reaktionszeiten im Winter?
- Technische Planung: Wurde die Heizlast ermittelt, ist ein hydraulischer Abgleich vorgesehen, und welche Vorlauftemperatur ist geplant?
- Förderung: Enthält der Vertrag die aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum? Ist der Anlagenanteil der Rate getrennt von Wartung und Energie ausgewiesen?
- Hausverkauf und Erbfall: Geht der Vertrag auf den Käufer über, oder kannst du ihn ablösen, und zu welchem Betrag?
- Eigentum und Sicherheiten: Wem gehört die Anlage, und verlangt der Anbieter einen Eintrag im Grundbuch?
- Erweiterungen: Darfst du später eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie einbinden? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, darauf zu achten, dass erneuerbare Energien während der Laufzeit integriert werden können.
Hol dir mehrere Angebote, auch ein Kaufangebot zum Vergleich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt genau das, um Preise und Konditionen nebeneinanderlegen zu können.
Für wen kann sich Mieten lohnen?
Mieten löst vor allem ein Liquiditätsproblem. Es kann passen, wenn die alte Heizung plötzlich ausfällt und kein Kapital für den Kauf da ist, wenn ein Kredit nicht infrage kommt oder wenn du dich bewusst um nichts kümmern willst und dafür einen Aufpreis akzeptierst. Auch wer absehbar nur wenige Jahre im Haus bleibt, kann ein Interesse an einer kürzeren Bindung haben, muss dann aber besonders genau auf die Regelung beim Verkauf schauen.
Weniger gut passt Mieten, wenn du langfristig im Haus wohnst und die Anlage über ihre volle Nutzungszeit betreiben willst. Dann bezahlst du über die Raten auch die Finanzierung und den Service des Anbieters mit, ohne am Ende zwangsläufig Eigentümer zu sein. Auch wer flexibel bleiben möchte, etwa um später den Stromtarif zu wechseln oder eine eigene Photovoltaikanlage einzubinden, sollte prüfen, ob der Vertrag das zulässt.
Heizung kaputt: Übergangsweise eine Heizung mieten
Fällt die alte Heizung aus, bevor die neue Wärmepumpe eingebaut ist, hilft eine Mietheizung als Übergang. Das KfW-Merkblatt 458 regelt diesen Fall eigens: Bei einem Heizungsdefekt können die Ausgaben für die Miete einer provisorischen Heizungstechnik bis zum Einbau einer förderfähigen Heizung mitgefördert werden, höchstens für ein Jahr ab Antragstellung. Das ist ein Grund mehr, den Förderantrag früh zu stellen, auch wenn es eilt.
Kann ich als Mieter eine Wärmepumpe mieten?
In der Regel nicht für sich allein. Die Heizung gehört zum Gebäude, Verträge über Einbau und Betrieb schließt der Eigentümer. Auch die BEG-Heizungsförderung der KfW können nur Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen.
Stellt der Vermieter die Wärmeversorgung auf Contracting um, regelt § 556c BGB, wann du als Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten tragen musst: Die Wärme muss mit verbesserter Effizienz aus einer neuen Anlage des Wärmelieferanten oder aus einem Wärmenetz kommen, und die Kosten dürfen die bisherigen Betriebskosten für Wärme und Warmwasser nicht übersteigen. Der Vermieter muss die Umstellung spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen. Vereinbarungen zu deinem Nachteil sind unwirksam.
Die Alternative: kaufen und finanzieren
Wer das Geld nicht auf einmal aufbringen will, muss nicht zwingend mieten. Das KfW-Merkblatt 458 nennt ausdrücklich den Ergänzungskredit der KfW (Programme 358 und 359), der sich mit dem Zuschuss kombinieren lässt. Damit bleibt die Anlage von Anfang an deine, und du bist an keinen Wärmelieferanten gebunden. Zu Laufzeit, Zins und Voraussetzungen informiert die KfW auf den Programmseiten. Was beim Kauf zu beachten ist, fasst der Ratgeber Wärmepumpe kaufen zusammen.
Im Shop findest du die Bosch Wärmepumpen als Komplettpakete ab 8.499 Euro (Compress 5800i AW, 4 kW) und ab 9.299 Euro (Compress 6800i AW, 4 kW) sowie die Viessmann Vitocal 250-A ab 11.750,75 Euro, jeweils Stand 10/2026, Änderungen vorbehalten. Wie lange eine Anlage hält und was die regelmäßige Pflege kostet, beantworten die Ratgeber Lebensdauer einer Wärmepumpe und Wärmepumpe Wartung. Für Photovoltaik gibt es dieselbe Frage übrigens auch: Den Vergleich findest du im Ratgeber Solaranlage mieten oder kaufen.
Wer baut die Wärmepumpe ein? Wir sind ein Online-Fachhandel: Wir liefern die Geräte, bauen aber nicht selbst ein. Für Einbau, Inbetriebnahme und die Bestätigungen zum Förderantrag brauchst du einen Fachbetrieb. Wenn du keinen hast, melde dich gerne, wir helfen dir dabei, einen passenden Betrieb in deiner Region zu finden. Fragen zur Auswahl beantwortet unsere kostenlose Beratung.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Wärmepumpe zu mieten?
Das hängt vom Anbieter, von der Gerätegröße und vom Leistungsumfang ab, eine allgemeingültige Monatsrate gibt es nicht. Vergleiche immer die Summe aller Raten über die Laufzeit plus Restwert mit dem Kaufpreis einschließlich Einbau, jeweils nach Abzug der Förderung.
Gibt es Förderung, wenn ich die Wärmepumpe miete?
Ja. Laut KfW-Merkblatt 458 sind Miete, Mietkauf, Leasing und Contracting förderfähig. Die vereinbarten Raten zählen für bis zu 10 Jahre als förderfähige Kosten, Anteile für Betrieb, Wartung und Energie nicht.
Wer beantragt die Förderung bei einer Mietwärmepumpe?
Beim Zuschuss 458 stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer den Antrag selbst, eine Antragstellung für Dritte ist außer bei WEG nicht zugelassen. Statt der Rechnung wird der Vertrag eingereicht, mindestens eine Zahlung muss unbar von dir geleistet worden sein.
Ist Mieten günstiger als Kaufen?
Über die gesamte Laufzeit meist nicht. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass man beim Wärmecontracting im Vergleich zum Kauf meist mehr zahlt. Der Vorteil der Miete liegt im geringen Kapitalbedarf am Anfang.
Wie lange laufen Mietverträge für Wärmepumpen?
Beim Wärmeliefer-Contracting meist zehn bis fünfzehn Jahre, so die Verbraucherzentrale. Gilt die AVBFernwärmeV, sind höchstens zehn Jahre zulässig, mit stillschweigender Verlängerung um jeweils fünf Jahre, wenn nicht neun Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Was passiert mit der Wärmepumpe am Ende des Mietvertrags?
Je nach Vertrag wird sie ausgebaut, du übernimmst sie zum Restwert, oder sie ist beim Mietkauf bereits bezahlt. Lass Konditionen und Höhe des Restwerts schon bei Vertragsschluss festschreiben.
Was passiert beim Hausverkauf?
Das regelt der Vertrag. Gilt die AVBFernwärmeV, musst du den Käufer verpflichten, in den Vertrag einzutreten. Klär vorher, ob eine Ablösung möglich ist und was sie kostet.
Stand Oktober 2026. Förderangaben nach KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Hinweise zum Wärmeliefer-Contracting nach Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (Stand 25.02.2025); Rechtsnormen nach § 32 AVBFernwärmeV und § 556c BGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de); rechnerische Nutzungsdauer nach VDI 2067 Blatt 1. Das Rechenbeispiel nutzt eine angenommene Rate und ist kein Angebot. Keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Preise Stand 10/2026 inklusive 19 % Mehrwertsteuer, Änderungen vorbehalten.



