Die Wärmepumpen-Förderung wurde zum 21.07.2026 bereits gekürzt – und für 2027 sind weitere Absenkungen vorgesehen: eine niedrigere Grundförderung, sinkende Boni und Höchstkosten. Wer noch von den aktuellen Sätzen profitieren will, sollte den Zeitplan kennen.
Dieser Ratgeber fasst zusammen, was aktuell gilt, was sich 2027 ändern soll, welcher neue Bonus dazukommt – und warum es sich lohnt, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
In Kürze
- Aktuell: über die BEG/KfW 458 bis zu 80 % Zuschuss (max. 28.000 € förderfähig, also bis 22.400 €) – die 80 % erreicht nur, wer die niedrigste Einkommensstufe erfüllt.
- Seit 21.07.2026 gekürzt: Der Effizienzbonus (5 % für natürliche Kältemittel) ist ersatzlos entfallen, der Klima-Geschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 % gesenkt.
- Ab 01.02.2027 (Antragsdatum): Klima-Geschwindigkeitsbonus 12 % statt 16 %, Höchstbetrag für die erste Wohneinheit 27.250 € statt 28.000 € – danach sinken beide halbjährlich weiter.
- Für Q1 2027 angekündigt: Die Grundförderung soll für alle Wärmepumpen von 30 % auf 15 % sinken.
- Für 2027 angekündigt: ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen, die in der EU gefertigt werden – die Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht.
- Empfehlung: Wer bis zum 31.01.2027 den Antrag stellt (vor Vorhabenbeginn), sichert sich die aktuell noch höheren Sätze.
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Der aktuelle Stand: bis zu 80 % Zuschuss
Nach der Anpassung vom 21. Juli 2026 setzt sich die Wärmepumpen-Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die KfW (Programm 458) so zusammen:
- 30 % Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe,
- 16 % Klima-Geschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer beim Austausch einer funktionierenden Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, bei Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betriebszeit (vorher 20 %),
- Einkommensbonus, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
Wichtig: Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel wie R290 ist zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen – ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse. R290-Geräte bleiben technisch die bessere Wahl, lösen aber keinen Förderaufschlag mehr aus.
Kombiniert sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich, gedeckelt auf 28.000 € je Wohneinheit – also bis zu 22.400 € Zuschuss. Diese 80 % erreicht allerdings nur, wer die niedrigste Einkommensstufe erfüllt; regulär liegt der Deckel bei 70 %. Die Details stehen im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung 2026.
Was sich 2027 ändert
Für 2027 sind mehrere Schritte vorgesehen – zwei stehen im KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) schon fest, zwei hat die KfW am 08.07.2026 angekündigt:
- Fest ab 01.02.2027: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich um je 4 Prozentpunkte (12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028, ab 01.08.2028 kein Bonus mehr). Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt im selben Takt um je 750 €. Maßgeblich ist das Datum des Antrags.
- Angekündigt: Grundförderung 30 % → 15 %. Der Basis-Zuschuss soll sich zum ersten Quartal 2027 für alle Wärmepumpen halbieren.
- Angekündigt: neuer Wertschöpfungsbonus. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt werden, ist ein Bonus von 15 % geplant. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise sind noch nicht veröffentlicht.
Tipp
Du vergleichst gerade Geräte? In der Übersicht unserer Wärmepumpen findest du die Bosch- und Viessmann-Pakete, die wir führen. Bei Fragen beraten dich unsere Fachberater kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.
Zeitstrahl der Förderung
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| bis 20.07.2026 | Klima-Bonus 20 %, zusätzlich 5 % Effizienzbonus |
| seit 21.07.2026 | Klima-Bonus 16 %, Effizienzbonus entfallen, Einkommensbonus gestaffelt (40/30/10 %) |
| Q1 2027 (angekündigt) | Grundförderung soll auf 15 % sinken; EU-Wertschöpfungsbonus (15 %) soll kommen |
| ab 01.02.2027 | Klima-Bonus 12 %, Höchstbetrag 27.250 €; danach halbjährlich −4 Prozentpunkte bzw. −750 € |
| ab 01.08.2028 | kein Klima-Geschwindigkeitsbonus mehr |
Was heißt das für dich?
Wer den Umstieg ohnehin plant, fährt mit einem Antrag bis zum 31.01.2027 in der Regel besser: Der Klima-Geschwindigkeitsbonus liegt dann noch bei 16 %, der Höchstbetrag bei 28.000 €. Wichtig ist, den Antrag vor Vorhabenbeginn zu stellen – mit einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der an die Förderzusage geknüpft ist. Ein Rechenbeispiel: Sinkt die Grundförderung von 30 auf 15 %, bedeutet das bei 28.000 € förderfähigen Kosten allein aus diesem Baustein rund 4.200 € weniger Zuschuss – für Geräte ohne Wertschöpfungsbonus. Bei EU-gefertigten Wärmepumpen soll der neue Bonus die Absenkung nach der KfW-Ankündigung ausgleichen. Beim Klima-Geschwindigkeitsbonus macht schon der erste Schritt am 01.02.2027 rund 1.210 € aus (16 % von 28.000 € gegenüber 12 % von 27.250 €). Auch bei einer Hybridheizung ist nur der Wärmepumpen-Teil förderfähig.
Wer vom EU-Bonus profitiert, ist noch offen
Der neue Wertschöpfungsbonus soll Wärmepumpen aus EU-Fertigung belohnen. Ob ein Gerät als EU-gefertigt gilt, hängt aber von Nachweisregeln ab, die noch nicht veröffentlicht sind. Welche Geräte aus unserem Sortiment den Bonus auslösen, sagen wir deshalb erst, wenn diese Regeln feststehen. Welche Modelle wir führen, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten, worauf es beim Kauf ankommt, die Kaufberatung Wärmepumpe; die Auswahl findest du in der Wärmepumpen-Kollektion und bei Bosch Wärmepumpen. Den rechtlichen Rahmen erklärt der Ratgeber Heizungsgesetz 2026.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2027
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2027?
Die Grundförderung soll 2027 von 30 % auf 15 % sinken; für Geräte aus EU-Fertigung soll ein Wertschöpfungsbonus von 15 % das ausgleichen. Dazu sinken Klima-Geschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag ab dem 01.02.2027. Der Gesamtzuschuss fällt damit in vielen Fällen niedriger aus als aktuell (bis 80 %).
Gibt es den Effizienzbonus für R290 noch?
Nein. Der 5-%-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist zum 21.07.2026 ersatzlos entfallen. R290-Geräte bleiben technisch vorteilhaft, bringen aber keinen zusätzlichen Zuschuss mehr.
Wie hoch ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus aktuell?
16 %. Er wurde zum 21.07.2026 von zuvor 20 % gesenkt. Für Anträge ab dem 01.02.2027 liegt er bei 12 % und sinkt danach halbjährlich um je 4 Prozentpunkte; ab dem 01.08.2028 entfällt er (KfW-Merkblatt 458).
Wie funktioniert der Einkommensbonus?
Er ist nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt verschieben sich die Grenzen einmalig um 10.000 €.
Sinkt die Förderung 2027 wirklich?
Teilweise steht es schon fest: Klima-Geschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag sinken laut KfW-Merkblatt 458 ab dem 01.02.2027. Die Absenkung der Grundförderung auf 15 % und der Wertschöpfungsbonus sind für das erste Quartal 2027 angekündigt, die Details stehen noch aus.
Bis wann gilt die aktuelle, höhere Förderung?
Maßgeblich ist das Datum des Antrags. Er muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden; der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Wer bis zum 31.01.2027 beantragt, sichert sich 16 % Klima-Geschwindigkeitsbonus und 28.000 € Höchstbetrag.
Was ist der Wertschöpfungsbonus?
Ein ab dem ersten Quartal 2027 geplanter Bonus von 15 % für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt werden. Die genauen Nachweisregeln sind noch nicht veröffentlicht.
Fazit
Die Wärmepumpen-Förderung bleibt auch 2027 attraktiv, wird aber schrittweise abgesenkt: niedrigere Grundförderung, sinkende Boni und Höchstkosten – dafür ist ein neuer EU-Wertschöpfungsbonus angekündigt. Wer den Umstieg plant, sichert sich mit einem Antrag bis zum 31.01.2027 die aktuell höheren Sätze. Passende Geräte findest du in unserer Wärmepumpen-Kollektion.
Stand: 01.10.2026. Förderangaben nach KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) und der KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 zu den für 2027 angekündigten Änderungen; einzelne Werte können sich noch ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung im Einzelfall.



