Ratgeber · Photovoltaik

PV-Anlage steuerfrei: Einkommensteuer & Erklärung (2026)

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 10. July 2026 5 Min. Lesezeit
PV-Anlage steuerfrei: Einkommensteuer & Erklärung (2026)

Wer 2026 eine private PV-Anlage betreibt, muss dafür in aller Regel keine Einkommensteuer zahlen – und die Einnahmen nicht einmal in der Steuererklärung angeben. Was früher mit Anlage EÜR, Gewinnermittlung und Umsatzsteuer kompliziert war, ist heute erfreulich einfach.

Dieser Ratgeber erklärt, was genau steuerfrei ist, welche Grenzen gelten und was du beim Finanzamt trotzdem beachten solltest. Wichtig vorab: Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung.

Das Wichtigste zuerst

  • Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei – für alle Gebäudearten, sofern die Anlage nach dem 31.12.2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurde. Für ältere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern gelten 15 kWp je Einheit.
  • Für diese Anlagen entfallen die Gewinnermittlung, die Anlage EÜR und die Anlage G – du gibst die Einnahmen gar nicht mehr an.
  • Beim Kauf gilt zusätzlich 0 % Mehrwertsteuer; als Kleinunternehmer fällt auch keine Umsatzsteuer auf Einspeisung und Eigenverbrauch an.
  • Die Regelung gilt rückwirkend seit 2022 und bis zu einer Gesamtleistung von 100 kWp pro Person.

Du planst eine komplette Anlage? Beim Kauf eines unserer PV-Komplettpakete ist die Planung inklusive – mit Kabelwegen und Stringplanung (so läuft die Planung ab). Fragen vorab? Dann kostenlos beraten lassen.

Ist eine PV-Anlage steuerfrei?

Ja – für die allermeisten privaten Anlagen. Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind die Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Das betrifft sowohl die Einspeisevergütung als auch den Wert des selbst verbrauchten Stroms. Du musst darauf keine Einkommensteuer zahlen.

Welche Grenzen gelten?

Die Steuerbefreiung hängt an der installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister. Welche Grenze gilt, richtet sich danach, wann die Anlage angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurde. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Grenzen vereinheitlicht, die Übergangsregel steht in § 52 EStG.

Anlagen ab 2025 (angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert nach dem 31.12.2024):

  • Alle Gebäudearten: bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit – also auch Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Gebäude.
  • Obergrenze: insgesamt maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem bzw. Mitunternehmerschaft.

Anlagen bis Ende 2024 (bisherige Fassung):

  • Einfamilienhaus: bis 30 kWp.
  • Mehrfamilienhaus und gemischt genutzte Gebäude: bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit.
  • Obergrenze: ebenfalls maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem.

Bei Erweiterungen älterer Anlagen, bei Gewerbegebäuden und in Grenzfällen lohnt der Blick mit dem Steuerberater. Mehr zur PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus steht in einem eigenen Ratgeber.

Die typische Hausdachanlage liegt deutlich unter diesen Grenzen und ist damit vollständig steuerfrei.

Sobald deine Anlage diese Grenzen überschreitet oder klar betrieblich genutzt wird, gelten andere Spielregeln: Wie Photovoltaik im Gewerbe bei Abschreibung, Umsatzsteuer und Gewinnermittlung behandelt wird, erklären wir dir separat.

Muss ich die PV-Anlage in der Steuererklärung angeben?

Nein. Für Anlagen, die unter die Steuerbefreiung fallen, brauchst du seit dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Gewinnermittlung mehr. Die früher übliche Anlage EÜR und die Anlage G für die PV-Anlage fallen komplett weg – du trägst die Einnahmen schlicht nirgends ein. Das spart Aufwand und den Gang zum Steuerberater für diesen Punkt.

Tipp

Du bist unsicher, welche Komponenten zu deiner Anlage passen? Unsere Fachberater beraten dich kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.

Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung

Auch bei der Umsatzsteuer ist es einfach geworden. Seit 2023 gilt beim Kauf einer PV-Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) – ohne kWp-Obergrenze. Die oft genannten 30 kWp sind nur eine Vereinfachungsregel des BMF für den Nachweis. Der Nullsteuersatz gilt für Module, Speicher und Montage. Details dazu im Ratgeber Photovoltaik & Steuer: 0 % MwSt. Weil beim Kauf keine Vorsteuer anfällt, wählen fast alle Betreiber die Kleinunternehmerregelung – dann fällt auf Einspeisung und Eigenverbrauch keine Umsatzsteuer an. Die dafür geltenden Umsatzgrenzen (25.000 € im Anschaffungsjahr, 100.000 € im Folgejahr) überschreitet eine private Anlage praktisch nie.

Muss ich die Anlage beim Finanzamt anmelden?

In der Regel meldest du die Anlage einmalig über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (via ELSTER) an und gibst dort die Kleinunternehmerregelung an. Viele Finanzämter verzichten bei kleinen, steuerbefreiten Anlagen inzwischen sogar darauf. Unabhängig davon musst du die Anlage im Marktstammdatenregister anmelden – das ist Pflicht, aber getrennt von der Steuer.

Steuerfrei ist nicht gleich förderfrei

Wichtig zu wissen: Die Steuerbefreiung ist eine Vereinfachung, keine Förderung. Zusätzlich gibt es weiterhin die Photovoltaik-Förderung 2026 (z. B. KfW-Kredit 270 und Landesprogramme) und die Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom.

Häufige Fragen

Ist der Strom aus meiner PV-Anlage steuerfrei?

Ja. Sowohl die Einspeisevergütung als auch der selbst verbrauchte Strom sind einkommensteuerfrei – bei Anlagen ab 2025 bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, bei älteren Anlagen auf Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Einheit.

Welche Formulare brauche ich für die Steuererklärung?

Für steuerbefreite Anlagen keine. Anlage EÜR und Anlage G entfallen; du gibst die PV-Einnahmen nicht an.

Gilt die Steuerbefreiung auch mit Speicher?

Ja. Der Speicher ändert an der Einkommensteuerbefreiung nichts; auch beim Kauf gilt der Nullsteuersatz.

Muss ich die Anlage überhaupt beim Finanzamt melden?

Meist über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, oft aber vereinfacht oder entbehrlich. Die Pflicht-Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt davon unberührt.

Tipp: Für Standardanlagen ist die Steuer heute kein Hindernis mehr. Bei größeren oder gewerblichen Anlagen lohnt sich trotzdem ein kurzer Blick mit dem Steuerberater. Fragen zur passenden Anlagengröße? Fordere eine kostenlose Beratung an oder sieh dir unsere PV-Komplettpakete an. Den passenden Wechselrichter sowie Kabel und Elektro-Zubehör findest du ebenfalls im Shop.

Passende Ratgeber: Photovoltaik in der Steuererklärung

Angaben Stand 09/2026 (§ 3 Nr. 72 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024, Übergangsregel § 52 EStG), ohne Gewähr. Steuerregeln können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; dies ist keine Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.

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