Alle sechs Monate legt die Bundesnetzagentur neu fest, wie viel es für eingespeisten Solarstrom gibt – und die Richtung zeigt seit Jahren nach unten. Für neue Anlagen bis 10 kWp liegt die Einspeisevergütung seit Februar 2026 bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde (Teileinspeisung). Klingt wenig? Ist es auch – und genau das verändert, wie man eine PV-Anlage heute plant. Was die aktuellen Sätze sind, wie lange sie gelten und warum der Eigenverbrauch inzwischen wichtiger ist als die Einspeisung, liest du hier.
Die aktuellen Sätze 2026
Die Vergütung hängt von der Anlagengröße ab und davon, ob du nur den Überschuss einspeist (Teileinspeisung) oder den gesamten Strom (Volleinspeisung):
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Die Werte gelten für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2026. Ab August 2026 sinken sie um rund 1 %. Bei größeren Anlagen wird anteilig gerechnet: Eine 15-kWp-Anlage bekommt für die ersten 10 kWp den höheren Satz, für den Rest den niedrigeren.
Wie lange bekommst du die Vergütung?
Der Satz, der zum Zeitpunkt deiner Inbetriebnahme gilt, ist dir für 20 Jahre garantiert. Gehst du also 2026 ans Netz, sicherst du dir die aktuellen Sätze bis 2046. Wichtig: Ab dem 1. Januar 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer sich die planbare Festvergütung sichern will, sollte die Inbetriebnahme also nicht ewig aufschieben.
Warum der Eigenverbrauch heute wichtiger ist
Hier liegt der eigentliche Punkt. Eingespeister Strom bringt dir 7,78 Cent. Strom, den du selbst verbrauchst, spart dir den Einkaufspreis – aktuell 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist damit rund vier- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Konsequenz: Nicht möglichst viel einspeisen, sondern möglichst viel selbst verbrauchen – und genau dafür sorgt ein Stromspeicher.
Das Solarspitzengesetz – der oft übersehene Faktor
Seit Februar 2025 gilt für neue Anlagen das Solarspitzengesetz. Ohne intelligentes Messsystem wird die Einspeiseleistung auf 60 % der Modulleistung gedrosselt, und in Viertelstunden mit negativen Börsenpreisen entfällt die Vergütung ganz. Im Klartext: Ein Teil deines Stroms verpufft, wenn du ihn nicht speicherst. Ein Batteriespeicher fängt genau diese Spitzen auf.
Rechenbeispiel
Eine 10-kWp-Anlage erzeugt in Deutschland rund 9.500 kWh im Jahr. Ohne Speicher verbrauchst du davon vielleicht 3.000 kWh selbst, der Rest (6.500 kWh) wird eingespeist – das bringt bei 7,78 ct rund 505 € Vergütung. Mit Speicher steigt dein Eigenverbrauch auf 6.000 kWh und mehr; die zusätzlich selbst genutzten 3.000 kWh sparen dir bei 37 ct Strompreis rund 1.100 €. Der Speicher macht den Unterschied. Ein PV-Komplettset mit Speicher startet bei uns ab 4.799 € (0 % MwSt.).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für neue Anlagen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung (Stand Februar–Juli 2026), 20 Jahre garantiert.
Teil- oder Volleinspeisung – was lohnt sich?
Für Haushalte fast immer Teileinspeisung: Du verbrauchst so viel wie möglich selbst (spart ~37 ct/kWh) und speist nur den Rest ein. Volleinspeisung lohnt nur ohne nennenswerten Eigenverbrauch.
Was ändert sich 2027?
Die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen soll auslaufen und durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer 2026 ans Netz geht, sichert sich noch die feste Vergütung für 20 Jahre.
Brauche ich wegen des Solarspitzengesetzes einen Speicher?
Pflicht ist er nicht, aber ohne intelligentes Messsystem wird auf 60 % gedrosselt. Ein Speicher fängt die abgeregelten Spitzen auf und macht die Anlage voll nutzbar.
Weil sich der Eigenverbrauch mehr lohnt als die Einspeisung, sind Anlage und Speicher zusammen die beste Wahl. Sieh dir unsere PV-Komplettpakete mit Speicher und passende Stromspeicher an. Fragen? Kostenlose Beratung.
Stand 2026. Vergütungssätze laut Bundesnetzagentur, halbjährliche Anpassung. Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.






