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Photovoltaik in der Steuererklärung: Was 2026 zu tun ist

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 3. August 2026 5 Min. Lesezeit
Photovoltaik in der Steuererklärung: Was 2026 zu tun ist

Kurz gesagt: Für die allermeisten privaten Solaranlagen musst du in der Steuererklärung heute fast nichts mehr tun. Seit 2022 sind die Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei – die früher gefürchtete Anlage EÜR und die jährliche Gewinnermittlung entfallen für diese Anlagen komplett.

Das macht die Sache für die meisten Eigenheimbesitzer angenehm einfach. Trotzdem gibt es ein paar Fälle, in denen du weiterhin aktiv werden musst – etwa bei größeren oder gewerblichen Anlagen. In diesem Ratgeber klären wir, wer wirklich etwas angeben muss, was seit der Steuerbefreiung gilt und welche Schritte für dich als Privatperson bleiben. Wichtig vorweg: Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung.

Steuer & PV kurz

  • Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) sind seit 2022 einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).
  • Für diese Anlagen brauchst du keine Anlage EÜR und keine Gewinnermittlung in der Einkommensteuererklärung.
  • Beim Kauf gilt seit 2023 der Nullsteuersatz: 0 % Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher (§ 12 UStG).
  • Die meisten Betreiber nutzen die Kleinunternehmerregelung – dann fallen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an.
  • Anmelden musst du die Anlage weiter im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber – das Finanzamt braucht für reine Kleinanlagen meist keine Meldung mehr.

Muss ich meine PV-Anlage in der Steuererklärung angeben?

Für eine private Anlage bis 30 kWp: nein. Seit dem 1. Januar 2022 sind die Einnahmen und Entnahmen solcher Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet konkret: Du musst die Erträge deiner Anlage nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben, und die früher übliche Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) entfällt.

Damit ist der größte bürokratische Aufwand, der viele früher abgeschreckt hat, komplett weggefallen. Für das typische Einfamilienhaus mit einer Anlage von 5 bis 15 kWp ist die Photovoltaik steuerlich heute ein Nicht-Thema.

Was hat sich mit der Steuerbefreiung geändert?

Zwei Regelungen haben die private Photovoltaik steuerlich entlastet. Seit 2022 gilt die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp am Einfamilienhaus (bei Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Einheit). Seit 2023 kommt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer dazu: Der Kauf und die Installation einer Anlage bis 30 kWp auf Wohngebäuden – inklusive Speicher – sind mit 0 % Mehrwertsteuer belegt.

Für dich heißt das doppelt gute Nachrichten: kein Steuer auf die Erträge und keine Mehrwertsteuer beim Kauf. Details dazu findest du in den Ratgebern PV-Anlage steuerfrei und Photovoltaik & Steuer.

Muss ich die Anlage beim Finanzamt anmelden?

Für eine reine, steuerbefreite Kleinanlage ist auch das meist entfallen. Früher musste jeder Betreiber einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, weil der Betrieb einer PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit galt. Nach der Steuerbefreiung hat die Finanzverwaltung das für Betreiber ausschließlich steuerfreier Anlagen bis 30 kWp vereinfacht – der Fragebogen ist für sie in der Regel nicht mehr nötig.

Was bleibt, ist die Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber – das sind aber keine steuerlichen, sondern energiewirtschaftliche Meldungen. Wie das geht, zeigt der Ratgeber PV-Anlage anmelden. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf beim eigenen Finanzamt.

Wann brauchst du doch eine Steuererklärung oder EÜR?

Die Befreiung deckt fast alle privaten Fälle ab – aber nicht jeden. Aktiv werden musst du weiterhin, wenn:

  • deine Anlage größer als 30 kWp ist (bzw. die Grenzen bei Mehrfamilienhäusern überschreitet),
  • du die Anlage gewerblich betreibst oder sie zu einem Gewerbe gehört,
  • du bei einer älteren Anlage die Regelbesteuerung gewählt hast und noch in der fünfjährigen Bindungsfrist steckst.

In diesen Fällen können eine Gewinnermittlung, die Anlage EÜR oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen weiter nötig sein. Wer unsicher ist, sollte hier eine Steuerberatung hinzuziehen.

Was gilt bei der Umsatzsteuer?

Durch den Nullsteuersatz beim Kauf ist das Thema für Neuanlagen stark vereinfacht. Früher wählten viele Betreiber die Regelbesteuerung, um sich die Mehrwertsteuer auf die Anlage zurückzuholen – das ist heute unnötig, weil ohnehin 0 % anfallen. Die meisten Betreiber nutzen deshalb die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, bei der keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen anfallen.

Kurz: Beim Kauf zahlst du keine Mehrwertsteuer, und laufend musst du dich in der Regel um keine Umsatzsteuer kümmern.

Schritt für Schritt: was Privatleute wirklich tun müssen

Anlage bis 30 kWp (privat) Anlage über 30 kWp / gewerblich
im Marktstammdatenregister anmelden im Marktstammdatenregister anmelden
beim Netzbetreiber anmelden beim Netzbetreiber anmelden
Finanzamt: meist nichts Fragebogen beim Finanzamt (über ELSTER)
Einkommensteuer: keine Angabe nötig Gewinnermittlung / Anlage EÜR
Umsatzsteuer: keine Voranmeldung ggf. Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für die steuerliche Abgabe selbst nutzt du in Deutschland das Portal ELSTER der Finanzverwaltung.

Fazit: für die meisten ein Nicht-Thema

Wer eine private Solaranlage bis 30 kWp betreibt, hat steuerlich kaum noch etwas zu tun: keine Einkommensteuer auf die Erträge, keine Anlage EÜR, 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf und meist keine Meldung ans Finanzamt. Nur bei großen oder gewerblichen Anlagen bleibt die klassische Steuerpflicht – dann hilft eine Steuerberatung weiter.

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage in der Steuererklärung angeben?

Bei einer privaten Anlage bis 30 kWp nein. Die Einnahmen sind seit 2022 einkommensteuerfrei, eine Anlage EÜR ist nicht mehr nötig.

Brauche ich noch eine Anlage EÜR?

Nur bei Anlagen über 30 kWp, bei gewerblichem Betrieb oder wenn du bei einer älteren Anlage die Regelbesteuerung gewählt hast.

Muss ich die Anlage beim Finanzamt melden?

Für reine steuerbefreite Kleinanlagen verzichtet das Finanzamt meist auf den Fragebogen. Pflicht bleibt die Anmeldung im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber.

Zahle ich Mehrwertsteuer auf die Anlage?

Nein. Seit 2023 gilt für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden inklusive Speicher der Nullsteuersatz – 0 % Mehrwertsteuer.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Eine Vereinfachung bei der Umsatzsteuer (§ 19 UStG): Du führst keine Umsatzsteuer ab und musst keine Voranmeldungen machen. Für die meisten PV-Betreiber ist das der einfachste Weg.

Du planst deine eigene, steuerlich unkomplizierte Solaranlage? Bei uns bekommst du PV-Komplettsets mit Speicher, einzelne Solarmodule und Stromspeicher – mit 0 % MwSt. für Privatkunden. Fragen zur passenden Anlagengröße? Melde dich bei unserem Support – wir helfen dir gern weiter.

Stand 2026. Angaben nach § 3 Nr. 72 EStG, § 12 UStG und § 19 UStG; steuerliche Regeln können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Im Zweifel wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.

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