Seit 2023 ist die Steuerfrage für private Solaranlagen erfreulich langweilig geworden – im besten Sinne. Wo Betreiber früher Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Einnahmen versteuern mussten, gilt heute für die meisten Haushalte: keine Mehrwertsteuer beim Kauf, keine Einkommensteuer auf die Erträge. Was genau dahintersteckt, was du dadurch sparst und wo die Grenzen liegen, fassen wir hier zusammen.
0 % Mehrwertsteuer beim Kauf
Seit dem 1. Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: Auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen fällt keine Umsatzsteuer an. Das betrifft nicht nur die Module, sondern das komplette Paket – Wechselrichter, Batteriespeicher, Verkabelung, Unterkonstruktion, Montage und Energiemanagement. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder an einem Wohngebäude installiert wird und die Leistung 30 kWp nicht übersteigt.
Was das konkret bedeutet: Der Preis, den du bei uns siehst, ist dein Endpreis. Bei einer schlüsselfertigen Anlage macht der wegfallende Mehrwertsteueranteil schnell 3.000 € und mehr aus – Geld, das früher ans Finanzamt ging.
Keine Einkommensteuer auf die Erträge
Ergänzend gilt seit 2023 die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG: Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen sind einkommensteuerfrei – bei Einfamilienhäusern bis 30 kWp, bei Mehrfamilienhäusern bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (gedeckelt bei 100 kWp pro Steuerpflichtigem). Du musst die Einspeisevergütung also nicht in der Steuererklärung angeben und keine Gewinnermittlung (EÜR) mehr machen.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Für eine private Dachanlage bis 30 kWp ist in aller Regel keine Gewerbeanmeldung nötig – der Betrieb einer solchen Anlage gilt steuerlich als unerheblich. Auch die früher übliche Anmeldung beim Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ist für diese Anlagen stark vereinfacht bzw. entfällt. Im Zweifel klärt das ein kurzer Blick oder Anruf beim Finanzamt.
Was das zusammen heißt
Für eine typische private Anlage bis 30 kWp ist die Sache steuerlich komplett neutral: keine Umsatzsteuer beim Kauf, keine Einkommensteuer im Betrieb, keine lästige Bürokratie mit dem Finanzamt. Genau diese Vereinfachung hat Photovoltaik für Privathaushalte in den letzten Jahren so attraktiv gemacht – man kauft und betreibt die Anlage einfach, ohne Steuerakrobatik.
Für wen gelten Ausnahmen?
Gewerbliche Betreiber und Anlagen über 30 kWp fallen nicht automatisch unter alle diese Regelungen – hier lohnt der Blick zum Steuerberater. In unserem Shop können gewerbliche Kunden an der Kasse die Variante mit 19 % MwSt. wählen (die sie sich als Vorsteuer ziehen können). Für den klassischen Privathaushalt mit Anlage bis 30 kWp greifen die Vereinfachungen dagegen voll.
Häufige Fragen
Muss ich beim Kauf einer Solaranlage Mehrwertsteuer zahlen?
Für private Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden nicht – dank Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Der angezeigte Preis ist dein Endpreis.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern nicht – sie sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Grenze von 15 kWp je Einheit.
Gilt der Nullsteuersatz auch für den Speicher?
Ja. Der Batteriespeicher ist ausdrücklich eingeschlossen, ebenso Wechselrichter, Montage und Zubehör.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Für eine private Anlage bis 30 kWp in der Regel nicht. Der Betrieb ist steuerlich vereinfacht.
Was ist mit größeren oder gewerblichen Anlagen?
Über 30 kWp oder bei gewerblicher Nutzung gelten andere Regeln – hier solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.
Weil bei uns für Privatkunden der Nullsteuersatz greift, ist der Preis, den du siehst, dein Endpreis – zum Beispiel bei den PV-Komplettpaketen ab 4.799 € oder einzelnen Solarmodulen und Stromspeichern. Fragen zur Anlage? Kostenlose Beratung.
Stand 2026. Angaben zu § 12 Abs. 3 UStG und § 3 Nr. 72 EStG ohne Gewähr. Dies ist keine Steuerberatung – für den Einzelfall wende dich an einen Steuerberater.






