Ratgeber · Mehrwertsteuer

Photovoltaik & Mehrwertsteuer: 0 % erklärt (2026)

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 29. August 2026 4 Min. Lesezeit
Photovoltaik & Mehrwertsteuer: 0 % erklärt (2026)

Seit 2023 gilt für Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz: Privatkunden zahlen auf Solaranlage und Stromspeicher 0 % Mehrwertsteuer. Das macht eine PV-Anlage deutlich günstiger – und ist bares Geld wert. Aber für welche Komponenten gilt die Befreiung genau? Und was ist mit Wallbox oder Wärmepumpe?

Dieser Ratgeber erklärt kompakt, was hinter dem 0 %-Satz steckt, welche Bauteile darunterfallen, welche nicht – und welche Voraussetzungen gelten. So weißt du beim Kauf genau, worauf du achten musst. Was alles in eine Anlage gehört, zeigt Photovoltaik-Komplettanlage.

Kurz & knapp

  • 0 % MwSt. auf Lieferung und Installation von PV-Anlage und Speicher (§12 Abs. 3 UStG).
  • Gilt für Module, Wechselrichter, Speicher, Montagematerial und wesentliche Komponenten.
  • Nicht für Wallbox und Wärmepumpe – dort gelten 19 % (bei WP dafür Zuschussförderung).
  • Voraussetzung: Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden.
  • Der Preis auf unseren PV-Produktseiten versteht sich für Privatkunden bereits mit 0 %.

Du planst eine komplette Anlage? Beim Kauf eines unserer PV-Komplettpakete ist die Planung inklusive – mit Kabelwegen und Stringplanung (so läuft die Planung ab). Fragen vorab? Dann kostenlos beraten lassen.

Was bedeutet der Nullsteuersatz?

Mit dem Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz wird auf die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage keine Mehrwertsteuer berechnet. Früher mussten Betreiber die 19 % erst zahlen und sich über die Regelbesteuerung zurückholen – heute fällt sie von vornherein weg. Das vereinfacht den Kauf enorm und macht die Anlage rund ein Fünftel günstiger.

Für welche Komponenten gilt 0 %?

Der Nullsteuersatz umfasst die wesentlichen Bestandteile einer PV-Anlage:

  • Solarmodule
  • Wechselrichter (auch Hybrid-Wechselrichter)
  • Stromspeicher / Batterie
  • Montagematerial (Unterkonstruktion, Halterungen)
  • Kabel, Stecker und weiteres wesentliches Zubehör sowie die Installation selbst

Kurz: Alles, was du für Erzeugung und Speicherung des Solarstroms brauchst, ist erfasst.

Tipp

Du bist unsicher, welche Komponenten zu deiner Anlage passen? Unsere Fachberater beraten dich kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.

Wofür gilt 0 % NICHT?

Wichtig für die Planung: Nicht alles rund ums Energiesystem ist begünstigt.

  • Wallbox: Ladeinfrastruktur fällt nicht unter den Nullsteuersatz – hier gelten 19 % MwSt.
  • Wärmepumpe: ebenfalls 19 % – dafür gibt es bei der Wärmepumpe eine attraktive Zuschussförderung (BEG), die die PV nicht hat.

Mehr zur allgemeinen steuerlichen Behandlung deiner Anlage liest du unter Photovoltaik & Steuer und Wann ist die PV-Anlage steuerfrei?

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Nullsteuersatz gilt, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden (bzw. öffentlichen/gemeinnützigen Gebäuden) installiert wird. Bei den allermeisten privaten Dach- und Balkonanlagen ist das erfüllt – du musst dazu in der Regel nichts gesondert beantragen. Der Händler weist den Nullsteuersatz direkt aus.

Was heißt das für deinen Kaufpreis?

Ein Rechenbeispiel: Ein Komplettset, das mit 19 % rund 8.300 € kosten würde, liegt mit 0 % bei rund 7.000 € – die Ersparnis wandert direkt in deine Wirtschaftlichkeit. Wie sich die Preise nach Anlagengröße und Speicher staffeln, zeigt Photovoltaik mit Speicher: Kosten. Unsere PV-Komplettpakete mit Speicher sind für Privatkunden bereits mit 0 % ausgewiesen; eine Gesamtkosten-Übersicht bietet Was kostet eine Solaranlage?

Häufige Fragen

Gilt 0 % MwSt. auf Photovoltaik 2026 noch?

Ja. Der Nullsteuersatz nach §12 Abs. 3 UStG gilt unbefristet weiter.

Für welche Teile gilt der Nullsteuersatz?

Für Module, Wechselrichter, Speicher, Montagematerial und wesentliches Zubehör samt Installation.

Gilt 0 % auch für den Stromspeicher?

Ja, der Batteriespeicher ist ausdrücklich erfasst.

Ist die Wallbox auch von der MwSt. befreit?

Nein. Für Wallboxen gelten 19 % Mehrwertsteuer.

Gilt 0 % MwSt. für die Wärmepumpe?

Nein, hier gelten 19 %. Dafür gibt es für Wärmepumpen eine staatliche Zuschussförderung.

Muss ich den Nullsteuersatz beantragen?

Nein. Bei Anlagen an Wohngebäuden weist der Händler 0 % direkt aus.

Fazit

Der Nullsteuersatz macht Photovoltaik und Speicher für Privatkunden rund 19 % günstiger – automatisch, ohne Antrag. Er gilt für die komplette PV-Anlage inklusive Speicher, aber nicht für Wallbox oder Wärmepumpe. Beim Kauf lohnt sich deshalb der Blick, welche Komponenten mit 0 % und welche mit 19 % ausgewiesen sind. Und was die Einspeisung 2026 noch bringt, zeigt der dortige Ratgeber.

Stand: August 2026. Maßgeblich ist §12 Abs. 3 UStG. Dies ist keine Steuerberatung – für den Einzelfall wende dich an eine:n Steuerberater:in.

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