Solarmodule entsorgen: kostenlos, legal und was mit dem Speicher passiert

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 17. October 2026 17 Min. Lesezeit
Solarmodule entsorgen: kostenlos, legal und was mit dem Speicher passiert

Irgendwann kommt jede Photovoltaikanlage vom Dach. Manchmal nach Jahrzehnten, weil das Dach saniert wird, manchmal früher, weil ein Hagelschauer Module beschädigt hat oder weil eine neue, leistungsstärkere Anlage die alte ersetzen soll. Dann stellt sich eine Frage, über die beim Kauf kaum jemand nachdenkt: Wohin mit den alten Solarmodulen, dem Wechselrichter und dem Speicher?

Die kurze Antwort lautet: nicht in den Restmüll, und für private Haushalte in der Regel kostenlos zum kommunalen Wertstoffhof. Die etwas längere Antwort hängt davon ab, wie viele Module es sind, ob die Anlage privat oder gewerblich genutzt wurde und welche Komponenten du loswerden willst. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Batterierecht im Wortlaut, zeigt, wie der Rückbau abläuft, was beim Recycling mit den Materialien passiert und wann sich Weiterverwenden mehr lohnt als Entsorgen.

Kurz gesagt

  • Elektroschrott: Solarmodule sind Elektrogeräte im Sinne des ElektroG. Sie gehören nicht in den Restmüll, sondern in die getrennte Erfassung (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
  • Kostenlos am Wertstoffhof: Für Altgeräte aus privaten Haushalten darf bei der Anlieferung an den kommunalen Sammelstellen kein Entgelt erhoben werden (§ 13 Abs. 4 ElektroG).
  • Ab 21 Modulen anmelden: Wer mehr als 20 Module anliefert, muss Ort und Zeitpunkt vorher mit dem Entsorgungsträger abstimmen (§ 13 Abs. 5 ElektroG).
  • Speicher getrennt: Heimspeicher gelten nach der EU-Batterieverordnung als Industriebatterien. Hersteller und Händler müssen sie unentgeltlich zurücknehmen.
  • Kosten entstehen beim Abbau: Demontage, Gerüst und Transport sind nicht gesetzlich geregelt und werden vom Fachbetrieb berechnet.

Gehören alte Solarmodule in den Müll?

Nein. Das ElektroG gilt nach § 2 Abs. 1 für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte und teilt sie in sechs Kategorien ein. In der Liste der Beispielgeräte in Anlage 1 stehen große Photovoltaikmodule ausdrücklich bei den Großgeräten, also bei Geräten, bei denen mindestens eine Außenabmessung mehr als 50 Zentimeter beträgt. Für die Sammlung bilden Photovoltaikmodule nach § 14 Abs. 1 ElektroG sogar eine eigene Sammelgruppe, die Gruppe 6. Sie werden also getrennt von Waschmaschinen, Fernsehern oder Kleingeräten erfasst.

Für dich als Besitzer folgt daraus eine klare Pflicht: Nach § 10 Abs. 1 ElektroG haben Endnutzer Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Restmülltonne, der Sperrmüll oder gar der Bauschuttcontainer sind deshalb der falsche Weg. Die Erfassung soll nach § 10 Abs. 2 außerdem so erfolgen, dass die spätere Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken möglichst gering gehalten werden. Module sollten also möglichst unzerbrochen ankommen.

Warum Solarmodule nicht auf die Deponie dürfen

Ein Grund ist der Materialwert, ein anderer sind Schadstoffe. Laut der Faktensammlung „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik“ des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE (Stand 20.08.2026) enthalten Module auf Basis von Siliziumwafern, die über 90 Prozent des Marktes ausmachen, häufig noch Blei: rund 2 Gramm in der Zellmetallisierung und rund 15 Gramm in den Loten eines 60-Zellen-Moduls. Blei kann in stark sauren oder basischen Umgebungen in Lösung gehen, vor allem dann, wenn das Deckglas gebrochen, die Randversiegelung beschädigt oder das Modul zerkleinert ist. Das Fraunhofer ISE kommt deshalb zu dem Schluss, dass ausgediente Module weder in den Restmüll noch auf Deponien gehören und beschädigte Module nicht längere Zeit der Witterung ausgesetzt bleiben sollten.

Bei Dünnschichtmodulen auf Basis von Cadmiumtellurid, die laut Fraunhofer ISE etwa 5 Prozent Marktanteil haben, kommt Cadmium hinzu. Auf deutschen Hausdächern sind waferbasierte Siliziummodule aber der Normalfall. Wie diese Module aufgebaut sind und warum sie Strom erzeugen, erklärt der Ratgeber Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage.

Wo kann man Solarmodule kostenlos entsorgen?

Erste Anlaufstelle für private Haushalte ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt mit ihren Wertstoffhöfen. Nach § 13 Abs. 1 ElektroG richten die Entsorgungsträger Sammelstellen ein, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes angeliefert werden können. § 13 Abs. 4 stellt klar: Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden. Das gilt auch für Photovoltaikmodule.

Nicht jeder einzelne Wertstoffhof muss allerdings jede Gerätegruppe annehmen. Nach § 13 Abs. 2 dürfen Entsorgungsträger die Annahme an einzelnen Sammelstellen auf bestimmte Gruppen beschränken, wenn das aus Platzgründen notwendig ist und die Erfassung aller Gruppen im Entsorgungsgebiet sichergestellt bleibt. In der Praxis heißt das: Irgendwo in deinem Landkreis gibt es eine Stelle, die Module annimmt, aber vielleicht nicht beim Wertstoffhof um die Ecke. Ein Blick auf die Website deines Abfallwirtschaftsbetriebs oder ein kurzer Anruf erspart dir eine vergebliche Fahrt. Nach § 13 Abs. 3 können Entsorgungsträger Altgeräte auch bei den Haushalten abholen. Ob dein Entsorger das für Module anbietet, erfährst du ebenfalls dort.

Wie viele Module nimmt der Wertstoffhof an?

Eine feste Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Es gibt aber eine Abstimmungspflicht: Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1, 4 und 6 sind Anlieferungsort und Zeitpunkt vorab mit dem Entsorgungsträger abzustimmen (§ 13 Abs. 5 ElektroG). Eine typische Dachanlage auf einem Einfamilienhaus besteht schnell aus mehr als 20 Modulen. Dann rufst du vorher an, vereinbarst einen Termin und erfährst gleich, wie die Module verpackt oder gestapelt sein sollen. Das Fraunhofer ISE beschreibt die Praxis so, dass Wertstoffhöfe alte Solarmodule in kleinen Stückzahlen kostenlos entgegennehmen.

Ablehnen darf der Entsorgungsträger die kostenlose Annahme nach § 13 Abs. 5 dann, wenn Altgeräte aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen. Das Gesetz nennt als Beispiel asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Für normale, auch gebrochene Solarmodule ist das nicht vorgesehen, trotzdem solltest du beschädigte Module vorher ankündigen.

Darf der Handwerker die Module für mich abgeben?

Ja. § 13 Abs. 1 ElektroG regelt ausdrücklich, dass Altgeräte aus privaten Haushalten, die von Gewerbetreibenden oder Vertreibern angeliefert werden, weiterhin als Altgeräte aus privaten Haushalten gelten. Zugeordnet werden sie dem Gebiet des Entsorgungsträgers, in dem der Gewerbetreibende seine Niederlassung hat. Der Fachbetrieb, der deine Anlage abbaut, kann die Module also bei seinem örtlichen Wertstoffhof abgeben. Ob er dafür einen Transportpreis berechnet, ist eine Frage seines Angebots.

Nehmen auch Hersteller oder Händler alte Module zurück?

Hersteller können nach § 16 Abs. 5 ElektroG freiwillig eigene oder gemeinsame Rücknahmesysteme für die unentgeltliche Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten betreiben. Ein Beispiel aus der Branche nennt das Fraunhofer ISE: PV-Hersteller haben bereits im Juni 2010 das herstellerübergreifende Recyclingsystem PV Cycle gegründet. Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen nach § 17 Abs. 1 ElektroG beim Verkauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Art unentgeltlich zurücknehmen. Beim Versandhandel zählen dafür nach § 17 Abs. 2 die Lager- und Versandflächen. Für Geräte der Kategorie 4, zu der große Module gehören, ist dabei auch die unentgeltliche Abholung bei Auslieferung vorgesehen. Welche Händler diese Schwelle erreichen, hängt von ihrer Größe ab. Für private Anlagenbetreiber bleibt der Wertstoffhof der verlässlichste Weg.

Privat oder gewerblich: wer zahlt die Entsorgung?

Ob die kostenlose Annahme am Wertstoffhof für dich gilt, hängt davon ab, ob es sich um Altgeräte aus privaten Haushalten handelt. Diesen Begriff fasst § 3 Nr. 5 ElektroG weit: Dazu zählen Altgeräte aus privaten Haushaltungen und aus sonstigen Herkunftsbereichen, soweit die Geräte nach Beschaffenheit und Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Geräte, die potenziell sowohl von privaten Haushalten als auch von anderen Nutzern verwendet werden, gelten in jedem Fall als Altgeräte aus privaten Haushalten. Die Anlage auf deinem Einfamilienhaus fällt damit eindeutig in diese Kategorie.

Was gilt für Module auf Stall, Halle oder Gewerbedach?

Für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte gilt § 19 ElektroG. Danach muss jeder Hersteller eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe schaffen und trägt die Kosten der Entsorgung. Eine Pflicht des Endnutzers, die Geräte dem Hersteller zu überlassen, besteht nicht. Wer sie nicht dem Hersteller gibt, muss sie aber selbst ordnungsgemäß behandeln und verwerten lassen.

Eine wichtige Ausnahme betrifft ältere Anlagen. Photovoltaikmodule, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, sind nach § 3 Nr. 4 ElektroG historische Altgeräte. Für sie trägt nach § 19 Abs. 3 der gewerbliche Endnutzer die Entsorgungskosten selbst. Hersteller und gewerbliche Endnutzer dürfen davon abweichende Vereinbarungen treffen. Wer also eine Anlage aus dem Jahr 2010 auf einer Lagerhalle abbaut, sollte die Entsorgungskosten von vornherein einplanen. Ob eine Anlage auf einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem gemischt genutzten Gebäude noch als privat gilt, hängt von Art und Menge ab. Im Zweifel klärst du das vor dem Abbau mit deinem Entsorgungsträger.

Was kostet es, Solarmodule zu entsorgen?

Die Annahme selbst kostet private Haushalte nichts, das schreibt § 13 Abs. 4 ElektroG vor. Das Geld steckt woanders: im Abbau und im Transport. Für die Demontage brauchst du in der Regel eine Absturzsicherung oder ein Gerüst, eine Elektrofachkraft für das Abklemmen und ein Fahrzeug, das zwanzig oder mehr Module sicher transportieren kann. Diese Leistungen sind frei kalkuliert, eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es dafür nicht. Seriöse Pauschalpreise kann deshalb niemand nennen. Am besten holst du mehrere Angebote ein, in denen Demontage, Transport und Abgabe einzeln ausgewiesen sind.

Einsparen lässt sich vor allem dann etwas, wenn der Abbau mit ohnehin geplanten Arbeiten zusammenfällt. Wird das Dach neu gedeckt, steht das Gerüst sowieso. Wird die alte Anlage durch eine neue ersetzt, kann derselbe Betrieb abbauen, entsorgen und neu montieren. Bei gewerblichen historischen Altgeräten kommen, wie beschrieben, die Entsorgungskosten selbst hinzu.

Wechselrichter, Speicher und Zubehör: was gehört wohin?

Eine Photovoltaikanlage besteht nicht nur aus Modulen. Für die übrigen Teile gelten teilweise andere Regeln.

Wechselrichter

Der Wechselrichter ist ebenfalls ein Elektro- und Elektronikgerät und gehört deshalb in die getrennte Sammlung, nicht in den Restmüll. Je nach Größe fällt er unter die Großgeräte oder, wenn keine Außenabmessung mehr als 50 Zentimeter beträgt, unter die Kleingeräte (§ 2 Abs. 1 ElektroG). Auch hier ist die Anlieferung beim Entsorgungsträger für private Haushalte kostenlos. Ob ein alter Wechselrichter wirklich ausgedient hat oder ob nur er und nicht die ganze Anlage ersetzt werden muss, beschreibt der Ratgeber Wechselrichter-Lebensdauer.

Batteriespeicher

Für Stromspeicher gilt nicht das ElektroG, sondern das Batterierecht. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 definiert in Art. 3 ein stationäres Batterie-Energiespeichersystem als Industriebatterie mit internem Speicher, die dafür ausgelegt ist, Strom aus dem Netz zu speichern und abzugeben oder für Endnutzer zu speichern und bereitzustellen, und zwar unabhängig davon, wo oder von wem sie eingesetzt wird. Ein Heimspeicher im Keller ist damit rechtlich eine Industriebatterie, auch wenn er in einem Einfamilienhaus steht.

Für Industriebatterien regelt Art. 61 der Verordnung die Rücknahme: Hersteller beziehungsweise ihre Organisationen für Herstellerverantwortung müssen Industriealtbatterien der Kategorie, die sie in Deutschland in Verkehr gebracht haben, unentgeltlich zurücknehmen. Sie dürfen das weder an den Kauf einer neuen Batterie knüpfen noch daran, dass die alte bei ihnen gekauft wurde. Das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ergänzt das in § 18: Jeder Händler muss Industriealtbatterien vom Endnutzer im Geschäft oder in dessen Nähe unentgeltlich zurücknehmen, soweit er Batterien dieser Kategorie als Neubatterie im Sortiment führt oder geführt hat. Händler, die per Versand verkaufen, müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer einrichten.

Der Wertstoffhof ist für Speicher dagegen nicht automatisch zuständig. Nach § 20 BattDG können sich die Entsorgungsträger an der Rücknahme von Industriealtbatterien beteiligen, sie müssen es aber nicht. Der richtige Weg führt daher zuerst zum Hersteller oder zum Händler. Frag dort, wie die Rückgabe organisiert ist und ob der Speicher abgeholt wird. Wichtig für den Abbau: Batteriespeicher gehören wegen der gespeicherten Energie in die Hand einer Elektrofachkraft. Wie lange ein Speicher üblicherweise hält, bevor diese Frage überhaupt aufkommt, erklärt der Ratgeber Stromspeicher-Lebensdauer.

Unterkonstruktion und Kabel

Schienen, Dachhaken und Klemmen sind keine Elektrogeräte und fallen deshalb nicht unter das ElektroG. Wie dein Wertstoffhof Metallteile, Kabel und sonstiges Kleinmaterial annimmt, regelt er selbst. Frag am besten zusammen mit dem Termin für die Module danach.

Tipp

Du bist unsicher, welche Komponenten zu deiner Anlage passen? Unsere Fachberater beraten dich kostenlos – Beratung anfragen oder telefonisch unter 089 248813740.

Wie läuft der Rückbau einer PV-Anlage ab?

Der Rückbau ist kein Wochenendprojekt. Module erzeugen Spannung, sobald Licht auf sie fällt, und lassen sich nicht einfach ausschalten. In Reihe geschaltet können am Wechselrichter mehrere hundert Volt Gleichspannung anliegen. Dazu kommen die Arbeit in der Höhe und das Gewicht der Module. Ein sinnvoller Ablauf sieht so aus:

  1. Planen und Angebote einholen: Kläre, ob nur abgebaut oder gleich neu gebaut werden soll, und lass dir Demontage, Transport und Entsorgung getrennt anbieten.
  2. Entsorgung vorab klären: Bei mehr als 20 Modulen Termin beim Entsorgungsträger vereinbaren, für den Speicher Hersteller oder Händler kontaktieren.
  3. Anlage elektrisch trennen: Eine Elektrofachkraft schaltet die Anlage AC- und DC-seitig frei, trennt den Speicher und klemmt den Wechselrichter ab.
  4. Module abbauen: Mit Absturzsicherung und möglichst ohne Glasbruch. Steckverbinder werden getrennt, die Module gestapelt und gegen Verrutschen gesichert.
  5. Abgeben und Belege aufheben: Lass dir die Abgabe am Wertstoffhof oder die Rücknahme des Speichers bestätigen.
  6. Stilllegung registrieren: Die endgültige Stilllegung einer Stromerzeugungseinheit muss der Betreiber nach § 5 Abs. 3 und 5 der Marktstammdatenregisterverordnung innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eintragen. Sprich außerdem mit deinem Netzbetreiber, damit Messung und Vergütung sauber abgeschlossen werden.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erledigst du als Betreiber selbst oder dein Installateur. Wir übernehmen das nicht.

Was passiert beim Recycling von Solarmodulen?

Ein Solarmodul besteht nach Gewicht vor allem aus Glas, Aluminium, Kunststoffen und Silizium. Laut Fraunhofer ISE werden beim Recycling zuerst der Aluminiumrahmen, die Kabel und die Anschlussdosen abgenommen und die Metalle verwertet. Danach trennen mechanische Verfahren Glas, Verbinder, Silizium und Kunststoff voneinander:

  • Glas: Es wird bisher vor allem für Behälterglas oder Glaswolle verwendet. Versuche, daraus im industriellen Maßstab wieder hochwertiges Glas bis hin zu neuem Solarglas zu machen, laufen.
  • Kupfer: Es wird aus den lotummantelten Zellverbindern in der Schmelze zurückgewonnen.
  • Silizium: Die Fraktion wird als metallurgischer Rohstoff weiterverwendet. Auch hier wird an höherwertigen Anwendungen gearbeitet.
  • Silber: Es macht gewichtsmäßig weniger als ein Promille aus, aber fast die Hälfte des Materialwerts. Es gibt Verfahren, um Silber sortenrein zurückzugewinnen. Ob sie eingesetzt werden, hängt stark vom Silberpreis ab.
  • Kunststoffe: Sie werden häufig thermisch verwertet, also verbrannt und zur Energiegewinnung genutzt.

Für die Verwertung schreibt § 22 Abs. 1 ElektroG Mindestquoten vor. Bei Altgeräten der Kategorie 4, zu der große Photovoltaikmodule gehören, müssen mindestens 85 Prozent verwertet und mindestens 80 Prozent zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden. Wirtschaftlich trägt sich das Modulrecycling laut Fraunhofer ISE unter heutigen Marktbedingungen allerdings nicht allein durch die Erlöse aus den Materialien. Genau deshalb braucht es den gesetzlichen Rahmen mit Herstellerverantwortung, der die Finanzierung regelt.

Was tun mit beschädigten Modulen nach Hagel oder Sturm?

Gebrochene Module sind ein Sonderfall. Zum einen ist bei beschädigtem Glas oder Randverbund das Risiko höher, dass Schadstoffe wie Blei ausgewaschen werden. Das Fraunhofer ISE rät, beschädigte Module nicht längere Zeit der Witterung auszusetzen. Zum anderen können auch beschädigte Module bei Licht noch Spannung erzeugen. Fasse gebrochene Module deshalb nicht selbst an der Verkabelung an und lass sie von einer Elektrofachkraft abklemmen.

Bevor etwas abgebaut wird, solltest du den Schaden dokumentieren, also Fotos machen und Datum und Wetterereignis notieren. Ob und in welcher Höhe eine Versicherung zahlt, richtet sich nach deinem Vertrag. Welche Policen für PV-Anlagen infrage kommen, zeigt der Ratgeber PV-Anlage versichern. Danach können die beschädigten Module trocken gelagert und nach Absprache beim Entsorgungsträger abgegeben werden. Kündige den Glasbruch bei der Terminabsprache an, damit der Wertstoffhof weiß, was kommt.

Weiterverwenden statt entsorgen?

Nicht jedes Modul, das vom Dach kommt, ist kaputt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Abfall in § 3 Abs. 1 als Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder muss. Ein funktionierendes Modul, das weiter zur Stromerzeugung genutzt wird, ist kein Abfall. In der Rangfolge des § 6 Abs. 1 KrWG stehen Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung ausdrücklich vor dem Recycling.

Technisch spricht oft wenig gegen eine längere Nutzung. Das Fraunhofer ISE nennt für Anlagen mit marktüblichen monokristallinen Siliziummodulen eine energetische Amortisationszeit von unter 1,3 Jahren in Deutschland. Je länger ein Modul danach arbeitet, desto besser fällt seine Bilanz aus. Wie lange Module und Anlagen typischerweise halten und woran man Alterung erkennt, steht im Ratgeber Photovoltaik-Lebensdauer. Wer seine Anlage regelmäßig prüfen lässt, erkennt früh, ob einzelne Module nachlassen. Was zu einer sinnvollen Prüfung gehört, erklärt der Ratgeber Photovoltaik-Wartung.

Wer funktionierende Module verkaufen oder verschenken möchte, sollte ehrlich angeben, wie alt sie sind und ob es Schäden gibt. Für den Käufer zählen Datenblatt, Leistung und eine Sichtprüfung auf Glasbruch, Verfärbungen oder beschädigte Rückseitenfolien. Defekte Module als Gebrauchtware weiterzugeben ist dagegen keine Weiterverwendung. Sie gehören in die Entsorgung.

Repowering: alte Anlage durch neue ersetzen

Oft ist der Anlass für den Abbau nicht ein Defekt, sondern der Wunsch nach mehr Leistung. Laut Fraunhofer ISE ist der nominale Wirkungsgrad neuer Siliziummodule in den letzten Jahren im Mittel um etwa 0,5 Prozentpunkte pro Jahr gestiegen und lag 2025 bei knapp 23 Prozent. Auf derselben Dachfläche lässt sich daher heute mehr Leistung installieren als vor zehn oder zwanzig Jahren. Wenn du nur ergänzen und nicht ersetzen willst, lies vorher den Ratgeber PV-Anlage erweitern. Einzelne Module findest du in unserer Kategorie Solarmodule, aktuell ab 99 € für ein Viessmann Vitovolt 300-DG mit 460 W. Soll die alte Anlage komplett ersetzt werden, sind unsere PV-Komplettpakete mit Speicher eine Möglichkeit. Beim Kauf eines Komplettpakets ist die Planung inklusive. Die Pakete enthalten Module, Wechselrichter und je nach Set Speicher, aber kein Montagematerial.

Balkonkraftwerk entsorgen

Für Steckersolargeräte gelten dieselben Grundregeln, nur in kleinerem Maßstab. Die Module gehören als Photovoltaikmodule in die Sammelgruppe 6 und werden am Wertstoffhof kostenlos angenommen. Der Mikrowechselrichter ist ein Elektrogerät. Ist keine seiner Außenabmessungen größer als 50 Zentimeter, zählt er als Kleingerät.

Hat dein Balkonkraftwerk einen Speicher, gilt für ihn das Batterierecht. Auch ein Balkonkraftwerk-Speicher ist nach der Definition der EU-Batterieverordnung ein stationäres Batterie-Energiespeichersystem, weil er Strom für Endnutzer speichert und bereitstellt. Die Rücknahme läuft damit über Hersteller und Händler. Altbatterien, die nicht fest vom Gerät umschlossen sind und sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, musst du nach § 10 Abs. 1 ElektroG ohnehin vor der Abgabe eines Altgeräts entfernen.

Auch ein Balkonkraftwerk ist im Marktstammdatenregister eingetragen. Baust du es dauerhaft ab, trägst du die endgültige Stilllegung innerhalb eines Monats dort ein. Ob sich ein Balkonkraftwerk neben einer Dachanlage überhaupt lohnt, erklärt der Ratgeber Balkonkraftwerk und PV-Anlage kombinieren.

Wer baut das ab? Wir sind ein Online-Fachhandel: Wir liefern die Hardware, montieren und demontieren aber nicht selbst. Den Abbau einer Dachanlage solltest du einem Fachbetrieb überlassen, weil Module bei Licht Spannung erzeugen und Arbeiten auf dem Dach eine Absturzsicherung erfordern. Das Freischalten der Anlage, das Abklemmen von Wechselrichter und Speicher und jede Arbeit am Zählerschrank gehören in die Hand einer eingetragenen Elektrofachkraft. Wenn du eine neue Anlage planst und einen Betrieb suchst, melde dich: Wir helfen dir gerne, einen passenden Betrieb in deiner Region zu finden. Fragen beantwortet unsere kostenlose Beratung.

Häufige Fragen

Kann ich Solarmodule kostenlos entsorgen?

Ja, als privater Haushalt. Bei der Anlieferung von Altgeräten aus privaten Haushalten an den kommunalen Sammelstellen darf nach § 13 Abs. 4 ElektroG kein Entgelt erhoben werden. Kosten entstehen nur für Abbau und Transport.

Dürfen Solarmodule in den Restmüll?

Nein. Solarmodule sind Elektrogeräte und müssen nach § 10 Abs. 1 ElektroG getrennt vom Restmüll erfasst werden. Sie enthalten unter anderem Blei und wertvolle Rohstoffe wie Silber und Kupfer.

Wie viele Solarmodule nimmt der Wertstoffhof an?

Das Gesetz nennt keine Obergrenze. Bei mehr als 20 Modulen musst du Ort und Zeitpunkt der Anlieferung aber vorher mit dem Entsorgungsträger abstimmen (§ 13 Abs. 5 ElektroG).

Wo entsorge ich den Batteriespeicher meiner PV-Anlage?

Beim Hersteller oder beim Händler. Heimspeicher gelten nach der EU-Batterieverordnung als Industriebatterien. Hersteller müssen sie nach Art. 61 unentgeltlich zurücknehmen, Händler nach § 18 BattDG ebenfalls, wenn sie solche Batterien verkaufen. Wertstoffhöfe können sich beteiligen, müssen es aber nicht.

Wer zahlt die Entsorgung bei gewerblich genutzten Anlagen?

Grundsätzlich der Hersteller (§ 19 ElektroG). Für Module, die vor dem 24. Oktober 2015 in Verkehr gebracht wurden, trägt der gewerbliche Nutzer die Entsorgungskosten selbst, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Darf mein Installateur die alten Module zum Wertstoffhof bringen?

Ja. Altgeräte aus privaten Haushalten bleiben nach § 13 Abs. 1 ElektroG auch dann solche, wenn ein Gewerbetreibender sie anliefert. Sie werden dem Wertstoffhof am Sitz seines Betriebs zugeordnet.

Muss ich den Abbau meiner PV-Anlage melden?

Ja. Die endgültige Stilllegung musst du innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister eintragen (§ 5 Abs. 3 und 5 MaStRV). Sprich außerdem mit deinem Netzbetreiber über das Ende von Messung und Vergütung.

Lassen sich Solarmodule recyceln?

Ja. Aluminium, Kupfer, Glas und Silizium werden zurückgewonnen, Silber mit speziellen Verfahren. Das ElektroG schreibt für Großgeräte wie Dachmodule eine Verwertungsquote von mindestens 85 Prozent und eine Recyclingquote von mindestens 80 Prozent vor.

Stand Oktober 2026. Rechtsgrundlagen im Wortlaut (gesetze-im-internet.de, abgerufen 09.10.2026): §§ 2, 3, 10, 13, 14, 16, 17, 19 und 22 sowie Anlage 1 ElektroG; §§ 6, 18 und 20 BattDG; §§ 5 und 7 MaStRV; §§ 3 und 6 KrWG. Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 3 und Art. 61 (EUR-Lex). Technische Angaben nach Fraunhofer ISE, „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“, Stand 20.08.2026, Abschnitte 25 und 26. Keine Rechtsberatung. Preise Stand 10/2026, Änderungen vorbehalten.

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