Ende Juli 2026 hat das Bundeskabinett eine EEG-Novelle auf den Weg gebracht, die das Fundament der Photovoltaik-Förderung verändern könnte: Die klassische, feste Einspeisevergütung soll für neue Anlagen auslaufen. Wichtig vorab – es handelt sich bislang um einen Regierungsentwurf, nicht um geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat beraten nach der Sommerpause, und zentrale Punkte brauchen noch die beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission.
Was genau geplant ist, ab wann es gelten soll und warum ein Stromspeicher dadurch noch wichtiger wird, liest du hier.
Auf einen Blick
- Status: Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 – noch nicht beschlossen, Umsetzung geplant zum 01.01.2027.
- Kernänderung: Die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen (unter 25 kW) soll enden und durch Direktvermarktung ersetzt werden.
- Übergang: geplant sind eine Übergangszahlung (max. 36 Monate) und ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh (bis 48 Monate).
- Bestandsschutz: Bestehende Anlagen bleiben geschützt – wer 2026 nach aktueller Rechtslage ans Netz geht, sichert sich die heutige feste Vergütung über 20 Jahre.
- Konsequenz: Der eingespeiste Strom wird weniger planbar vergütet – Eigenverbrauch und Speicher gewinnen an Wert.
Was ist bei der EEG-Novelle 2027 geplant?
Das Kernstück des Entwurfs ist ein Systemwechsel: Statt eines fixen Cent-Betrags pro eingespeister Kilowattstunde soll die Direktvermarktung zum Standard werden – der Strom wird dann zu Marktpreisen vermarktet. Für kleine Dachanlagen sind flankierende Regelungen vorgesehen, um den Übergang abzufedern:
- eine Übergangszahlung von rund 5,2 ct/kWh, begrenzt auf 36 Monate,
- ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate (Anlagen unter 25 kW),
- ein Referenzwert von rund 6,2 ct/kWh als Orientierung für neue Dachanlagen.
Alle Werte stammen aus dem Entwurf und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Zur Einordnung der aktuell noch geltenden Sätze hilft der Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Ab wann soll das gelten?
Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Bis dahin gilt die derzeitige Rechtslage mit fester Einspeisevergütung weiter. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme: Eine Anlage, die noch unter dem heutigen EEG ans Netz geht, behält nach aktueller Rechtslage ihre feste Vergütung für 20 Jahre – unabhängig von späteren Reformen. Dieser Bestandsschutz ist der Grund, warum das Thema für Kaufinteressenten gerade jetzt relevant ist.
Für größere gewerbliche Anlagen verschiebt sich der Schwerpunkt damit noch stärker auf den Betrieb selbst – was das für Firmendächer, Eigenverbrauch und Abschreibung bedeutet, erklärt der Ratgeber zu Photovoltaik fürs Gewerbe.
Warum der Speicher zur zentralen Antwort wird
Wenn die Einspeisung weniger und weniger planbar vergütet wird, verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit klar in Richtung Eigenverbrauch. Denn jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Netzstrompreis – und der liegt um ein Vielfaches über dem, was die Einspeisung künftig bringen soll. Ein Stromspeicher wird damit vom „Nice-to-have" zum Kern der Rechnung:
- Er verschiebt überschüssigen Solarstrom vom Tag in die Abend- und Nachtstunden.
- Er hebt den Eigenverbrauch von rund 30 % auf 60–80 %.
- Er macht dich unabhängiger von Marktpreisschwankungen bei der Einspeisung.
Wie sich eine Anlage rechnet, wenn kaum noch eingespeist wird, zeigt der Ratgeber Nulleinspeisung. Ob sich Photovoltaik unter den neuen Vorzeichen weiterhin lohnt, ordnet der Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik? ein.
Was heißt das für deine Entscheidung?
Zwei Dinge lassen sich schon jetzt festhalten: Erstens bleibt Photovoltaik wirtschaftlich – der Hebel verschiebt sich nur von der Einspeisung zum Eigenverbrauch. Zweitens kann es sich lohnen, eine geplante Anlage nicht unnötig aufzuschieben, um sich unter der aktuellen Rechtslage die feste Vergütung zu sichern. Da der Entwurf aber noch nicht final ist, solltest du die weitere Entwicklung im Blick behalten. Ein abgestimmtes Set aus Anlage und Speicher ist in beiden Szenarien die sichere Wahl – die passenden findest du in unseren PV-Komplettpaketen mit Speicher.
Am besten beziehst du die künftigen Vergütungsregeln gleich in die Auslegung ein: Wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst, zeigt der Ratgeber PV-Anlage planen.
Häufige Fragen
Endet die Einspeisevergütung 2027?
Geplant ist, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kW ab 2027 durch Direktvermarktung zu ersetzen. Es handelt sich bislang um einen Regierungsentwurf, nicht um geltendes Recht.
Gilt der Bestandsschutz für meine Anlage?
Ja. Bestehende Anlagen bleiben geschützt. Wer 2026 nach aktueller Rechtslage ans Netz geht, behält die heutige feste Vergütung über 20 Jahre.
Was ist Direktvermarktung?
Statt eines festen Satzes wird der eingespeiste Strom zu Marktpreisen vermarktet. Für kleine Anlagen sind Übergangszahlung und ein Direktvermarktungsbonus geplant.
Lohnt sich Photovoltaik mit der EEG-Novelle noch?
Ja. Der wirtschaftliche Schwerpunkt verschiebt sich von der Einspeisung zum Eigenverbrauch. Mit einem Speicher bleibt eine PV-Anlage attraktiv.
Fazit
Die EEG-Novelle 2027 ist noch nicht beschlossen, weist aber eine klare Richtung: weg von der festen Einspeisevergütung, hin zur Direktvermarktung. Für dich heißt das vor allem, den Eigenverbrauch in den Mittelpunkt zu stellen – mit einem Stromspeicher als zentraler Antwort. Wer eine Anlage plant, kann sich unter der aktuellen Rechtslage noch die feste Vergütung sichern. Passende Sets findest du in unseren PV-Komplettpaketen mit Speicher.
Stand: August 2026. Der beschriebene EEG-Entwurf ist noch nicht final; Angaben können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.






