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Solarspitzengesetz 2026: 60-%-Drosselung & Speicher

Von Deine Solarwelt Aktualisiert am 23. August 2026 5 Min. Lesezeit
Solarspitzengesetz 2026: 60-%-Drosselung & Speicher

Seit Anfang 2025 gilt für neue Photovoltaik-Anlagen ein Gesetz, das viele erst beim genauen Hinsehen bemerken: das Solarspitzengesetz. Es soll das Stromnetz vor Überlastung durch Solar-Spitzen an sonnigen Mittagen schützen – und hat handfeste Folgen dafür, wie viel Strom deine Anlage einspeisen darf und wofür es Geld gibt.

Dieser Ratgeber erklärt, was das Solarspitzengesetz regelt, was die 60-Prozent-Drosselung bedeutet, warum bei negativen Strompreisen keine Vergütung fließt – und warum ein Stromspeicher genau darauf die beste Antwort ist.

Das Wichtigste vorab

  • Seit 25.02.2025 gilt das Solarspitzengesetz (eine EEG-Novelle) für neue Anlagen.
  • 60-%-Drosselung: Ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) und Steuerbox darf die Anlage nur 60 % ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen.
  • Negative Strompreise: In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis entfällt die Einspeisevergütung.
  • Ziel: Netzstabilität – die Mittagsspitzen sollen gedämpft werden.
  • Beste Antwort: ein Stromspeicher – er speichert die Spitzen für den Eigenverbrauch, statt sie zu drosseln oder zu verschenken.
  • Mit Smart Meter entfällt die Drosselung – die Anlage darf voll einspeisen und wird steuerbar.

Was ist das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Hintergrund: An sonnigen Tagen erzeugen Millionen PV-Anlagen zur Mittagszeit gleichzeitig viel Strom – mehr, als das Netz mancherorts aufnehmen kann. Diese „Solarspitzen" sollen gedämpft werden, damit das Netz stabil bleibt. Das Gesetz betrifft vor allem neue Anlagen und knüpft die volle Einspeisung an ein intelligentes Messsystem.

Die 60-Prozent-Drosselung

Der Kern: Solange keine Steuerbox und kein Smart Meter installiert sind, darf eine neue Anlage nur 60 % ihrer installierten Modulleistung ins Netz einspeisen. Der Rest, der an sonnigen Mittagen darüber hinaus erzeugt wird, darf nicht ins Netz – er geht ohne Speicher schlicht verloren. Sobald ein intelligentes Messsystem verbaut ist, fällt die Drosselung weg und die Anlage darf voll einspeisen; im Gegenzug wird sie über die Steuerbox netzdienlich steuerbar. Wann ein Smart Meter Pflicht wird, erklärt der Ratgeber Smart-Meter-Pflicht.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Die zweite Neuerung betrifft die Einspeisevergütung: In Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis – also wenn zeitweise ein Überangebot herrscht – gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung. Solche Phasen häufen sich an sonnigen, verbrauchsschwachen Tagen. Wer seinen Strom in diesen Zeiten einspeist, geht leer aus. Die aktuellen Vergütungssätze im Überblick liefert der Ratgeber Einspeisevergütung 2026. Besonders betroffen sind Anlagen mit Volleinspeisung, die ihren gesamten Strom ins Netz geben.

Was heißt das fürs Geld?

Beide Regeln treffen genau den Strom, der ohnehin am wenigsten wert ist: die Überschuss-Spitzen zur Mittagszeit. Ohne Gegenmaßnahme bedeutet das: Ein Teil des Solarstroms wird abgeregelt oder unvergütet eingespeist. Der Hebel liegt deshalb klar beim Eigenverbrauch – denn jede selbst genutzte Kilowattstunde ist mehr wert als eine eingespeiste.

Der Stromspeicher als Antwort

Genau hier spielt ein Batteriespeicher seine Stärke aus: Er nimmt die Mittagsspitzen auf, die sonst gedrosselt oder unvergütet wären, und stellt sie abends und nachts für den eigenen Verbrauch bereit. Statt Strom zu verschenken, verschiebst du ihn in die Zeit, in der du ihn brauchst – und ersetzt damit teuren Netzstrom. So macht das Solarspitzengesetz den Speicher für neue Anlagen noch attraktiver. Passende Systeme findest du in unserer Stromspeicher-Kollektion und als abgestimmtes PV-Komplettpaket mit Speicher. Wer die Spitzen zusätzlich über einen dynamischen Tarif nutzen will, findet Hintergründe im Ratgeber Dynamischer Stromtarif mit Speicher.

Und das Solarpaket I?

Nicht zu verwechseln ist das Solarspitzengesetz mit dem Solarpaket I (2024), das den PV-Ausbau an anderer Stelle erleichtert hat – etwa bei der Anmeldung, bei Balkonkraftwerken und beim Mieterstrom. Während das Solarpaket vieles vereinfacht, regelt das Solarspitzengesetz gezielt die Einspeisespitzen. Für die Planung einer neuen Anlage zählt vor allem: Ein Speicher und ein Smart Meter machen die neuen Regeln zum kleinen Randthema.

Häufige Fragen zum Solarspitzengesetz

Was ist das Solarspitzengesetz?

Eine EEG-Novelle (in Kraft seit 25.02.2025), die Solar-Einspeisespitzen dämpft: ohne Smart Meter 60-%-Drosselung und keine Vergütung bei negativen Strompreisen.

Werde ich wirklich auf 60 % gedrosselt?

Nur, solange kein intelligentes Messsystem und keine Steuerbox installiert sind. Mit Smart Meter darf die Anlage voll einspeisen.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

In Viertelstunden mit negativem Börsenpreis gibt es für eingespeisten Strom keine Vergütung. Ein Speicher fängt diese Spitzen für den Eigenverbrauch auf.

Brauche ich jetzt einen Speicher?

Pflicht ist er nicht – aber er ist die wirtschaftlichste Antwort: Er wandelt gedrosselte oder unvergütete Spitzen in nutzbaren Eigenverbrauch um.

Fazit

Das Solarspitzengesetz macht aus Überschuss-Spitzen ein Thema: Ohne Smart Meter wird auf 60 % gedrosselt, bei negativen Preisen gibt es keine Vergütung. Beides trifft genau den Strom, der am wenigsten einbringt – und beides lässt sich mit einem Stromspeicher (und einem intelligenten Messsystem) elegant lösen. So wird aus einer Einschränkung ein Argument für mehr Eigenverbrauch. Passende Speicher findest du in unserer Stromspeicher-Kollektion.

Stand: August 2026. Angaben nach dem Solarspitzengesetz (EEG-Novelle, in Kraft seit 25.02.2025) und den aktuellen Vorgaben der Bundesnetzagentur; Details können sich ändern. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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