Wer ein Balkonkraftwerk kauft, denkt oft: Was ich nicht selbst verbrauche, speise ich ins Netz ein und bekomme dafür Geld. Klingt logisch – ist in der Praxis aber fast immer ein Verlustgeschäft. Die Einspeisevergütung fürs Balkonkraftwerk ist eine dieser Ideen, die sich gut anhören und beim Nachrechnen zerfallen.
Dieser Ratgeber erklärt ehrlich, ob du fürs Einspeisen Geld bekommst, warum sich der Aufwand meist nicht lohnt und wie du stattdessen wirklich sparst.
Kurz gesagt
- Theoretisch hast du nach dem EEG Anspruch auf Einspeisevergütung – aktuell rund 7,8 ct/kWh (Stand Mitte 2026, wird halbjährlich abgesenkt).
- Praktisch lohnt sich das fast nie: Eigenverbrauch spart rund 35 ct/kWh – also das Vier- bis Fünffache.
- Im Standardfall gilt die unentgeltliche Abnahme: Du bekommst kein Geld, brauchst aber auch keinen Zweirichtungszähler und keinen Verwaltungsaufwand.
- Der größte Hebel ist nicht die Einspeisung, sondern ein hoher Eigenverbrauch – am besten mit Speicher.
Bekommt man für ein Balkonkraftwerk Einspeisevergütung?
Grundsätzlich ja: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hast du auch für ein Balkonkraftwerk Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Der Haken steckt im Detail. Um die Vergütung zu bekommen, bräuchtest du einen Zweirichtungszähler, der die eingespeiste Menge misst – und dessen jährliche Gebühr (grob 20–25 €) frisst die kleine Vergütung für die wenigen überschüssigen Kilowattstunden meist komplett auf. Unterm Strich bleibt oft ein Minus.
Deshalb ordnen die meisten Betreiber ihr Balkonkraftwerk der unentgeltlichen Abnahme zu (dazu gleich mehr). Den offiziellen Rahmen dazu beschreibt die Bundesnetzagentur zu Balkon-Solaranlagen.
Warum lohnt sich die Einspeisevergütung meist nicht?
Die Rechnung ist einfach: Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, ersetzt teuren Netzstrom. Jede Kilowattstunde, die du einspeist, bringt nur die niedrige Vergütung.
| Nutzung | Wert je kWh |
|---|---|
| Selbst verbrauchen (spart Netzstrom) | ca. 35 ct |
| Einspeisen (Vergütung) | ca. 7,8 ct |
Ohne Speicher verbrauchst du typischerweise nur 30–40 % deines Solarstroms direkt selbst – der Rest fließt ins Netz. Genau hier liegt der eigentliche Hebel: nicht die Vergütung erhöhen, sondern den Eigenverbrauch. Wie die große PV-Einspeisevergütung insgesamt funktioniert, liest du im Ratgeber Einspeisevergütung 2026.
Was ist die „unentgeltliche Abnahme“?
Im Standardfall wird dein Balkonkraftwerk der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, deinen Überschussstrom abzunehmen – du bekommst dafür aber kein Geld. Der Vorteil: Du brauchst keinen Zweirichtungszähler, keinen Verwaltungsaufwand und keinen Antrag auf Vergütung. Da der Netto-Effekt der Vergütung nach Zählergebühren ohnehin oft negativ wäre, ist das für die allermeisten die einfachere und wirtschaftlich bessere Wahl.
Die bessere Strategie: Eigenverbrauch statt Einspeisung
Weil Eigenverbrauch das Vier- bis Fünffache bringt, solltest du möglichst viel deines Solarstroms selbst nutzen. Zwei Hebel helfen:
- Verbrauch in den Tag legen: Wasch- und Spülmaschine laufen lassen, wenn die Sonne scheint.
- Speicher: Er nimmt den Mittagsüberschuss auf und gibt ihn abends ab, wenn du zu Hause bist – das hebt den Eigenverbrauch deutlich.
Wie das im Detail funktioniert, zeigt der Pillar-Ratgeber Balkonkraftwerk mit Speicher. Passende Akkus findest du bei den Stromspeichern, komplette Anlagen in der Kategorie Balkonkraftwerke.
Muss ich das Balkonkraftwerk trotzdem anmelden?
Ja – unabhängig von der Vergütungsfrage. Die Anmeldung erfolgt nur im Marktstammdatenregister, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Als Onlineshop liefern wir die Technik; die Registrierung nimmst du selbst vor, Behördenunterlagen versenden wir nicht. Die Anleitung steht im Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld für mein Balkonkraftwerk?
Theoretisch ja (rund 7,8 ct/kWh), praktisch lohnt es sich fast nie, weil die Zählergebühren die Vergütung auffressen. Eigenverbrauch spart deutlich mehr.
Was ist die unentgeltliche Abnahme?
Der Netzbetreiber nimmt deinen Überschuss ab, ohne dich zu vergüten – dafür ohne Zweirichtungszähler und Verwaltungsaufwand.
Wie erhöhe ich meinen Ertrag am besten?
Durch hohen Eigenverbrauch: Verbrauch in sonnige Stunden legen und einen Speicher einsetzen.
Brauche ich einen Zweirichtungszähler?
Nur, wenn du die Vergütung beziehen willst. Für die unentgeltliche Abnahme reicht der vorhandene Zähler mit Rücklaufsperre.
Tipp: Ob sich für dich ein Speicher lohnt, hängt von deinem Verbrauchsprofil ab – unsere Fachberater rechnen es dir durch, fordere eine kostenlose Beratung an. Direkt ansehen: Balkonkraftwerke, Stromspeicher, Wechselrichter und die PV-Komplettpakete mit Speicher.
Angaben Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Vergütungssätze und Regeln können sich ändern; maßgeblich sind EEG und Bundesnetzagentur. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.






